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Vorlage - VO/0140/16  

 
 
Betreff: Jägerhaus (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Anhörung
21.06.2016 
3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Am 06.12.2011 hat die Stadtverordnetenversammlung mit Stimmenmehrheit (bei einer Gegenstimme der FDP) beschlossen, dass die Stadt zum Zwecke des Erhalts der städtebaulichen Struktur am Rathausplatz sowie zur Steuerung der weiteren Entwicklung im Ortskern Ober-Roden von der Erbengemeinschaft Jäger das Anwesen Dieburger Straße 21, Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Nr. 195/1, 239 qm erwirbt. Der Kaufpreis betrug 169.000,00 €. Alle im Rahmen des Grundstückskaufvertrages entstehenden Kosten trug die Stadt Rödermark.

Bereits im April 2012 stellte die FDP-Fraktion zu diesem Gebäude eine umfangreiche Anfrage, die zum damaligen Zeitpunkt nicht in allen Punkten erschöpfend beantwortet werden konnte. Nun ist das Gebäude seit 4 ½ Jahren im Besitz der Stadt Rödermark, ohne dass es in seiner Gesamtheit einer erkennbaren Nutzung oder Sanierung/Restaurierung zugeführt wurde.

 

Die FDP-Fraktion fragt daher gemäß § 16 I GO der STAVO, i.S.d. § 50 II HGO, an:

 

1.)    Ist dem Magistrat bekannt, welcher unabdingbare Sanierungsbedarf (Dach, Heizungsanlage, Fenster, Frischwasser und Abwasser, Fassade, Brandschutz, usw. - jeweils mindestens und optimal) besteht und wie dieser im Hinblick auf denkbare zukünftige Nutzungsmöglichkeiten beziffert werden kann?

 

2.)    In welcher Form wurde das Gebäude in den letzten 4 Jahren genutzt und welcher Nutzung unterliegt es aktuell?

 

3.)    Wurde mittlerweile ein Nutzungskonzept für das erworbene Gebäude entwickelt? Wenn ja: welche Art von Nutzung ist in Zukunft und langfristig angedacht? Welche baulichen Veränderungen sind hierbei (abgesehen vom unabdinbaren Sanierungsbedarf nach Ziffer 1.) notwendig und welche Kosten sind hierfür zu veranschlagen?

 

 

 

 

4.)    Wann ist mit einer kompletten Nutzung des Gebäudes zu rechnen?

 

5.)    Wie hoch sind die jährlichen Gesamtkosten für den Unterhalt des Gebäudes für die Stadt in den letzten Jahren gewesen (Nebenkosten, Instandhaltung, Verkehrssicherung, Pflege)?