Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Der Kindergarten Lessingstraße war der erste städtische Kindergarten der Gemeinde Urberach. Nach weit über 40 Nutzungsjahren war eine Generalsanierung notwendig gewesen, die die Stadt umgangen hat, indem die Kindertagesstätte samt U3-Gruppe in die freiwerdenden Räume der ehemaligen Helene-Lange-Schule umzog. Dies geschah im Februar/März 2016. Einen Teil der Umbaukosten der ehemaligen Schule von über 900.000 € wollte man mit dem Verkauf der beiden städtischen Grundstücke 181 und 182/1, Flur 8, Urberach mit zusammen 2.235 qm refinanzieren.
Die FDP-Fraktion fragt daher gemäß § 16 I GO der STAVO, i.S.d. § 50 II HGO, an:
1.) Welche Nutzungsformen sind im Bebauungsplan B4.1. für dieses Grundstück erlaubt? Erlauben die Festsetzungen für diese Grundstücke eine sinnvolle Wohnnutzung oder muss für eine sinnvolle Vermarktung der Bebauungsplan für diese Parzelle geändert werden?
2.) Bisher gehörte das Grundstück 182/1 zur Freifläche der Kita. Auf 182/2 steht ein Gebäude (Telekom? Stromversorger?). Kann das Grundstück 182/1 mit 227 qm mitveräußert werden?
3.) Wurde schon damit begonnen, das freigewordene Grundstück zu vermarkten? Falls ja: strebt die Stadt eine zweckgebundene Veräußerung an (z.B. an eine Wohnungsbaugesellschaft zum Bau von Sozialwohnungen)?
4.) Wie hoch ist der Buchwert der Grundstücke und mit welchen Veräußerungserlösen kann maximal gerechnet werden? (Die Abrisskosten der Bestandsgebäude müssen hierfür ggf. mit dem Grundstückswert nach Bodenrichtwert verrechnet werden).
5.) Wann ist in etwa realistisch mit einer Veräußerung des Grundstücks zu rechnen?
6.) Wie werden die bestehenden Räumlichkeiten bis zur Veräußerung des Grundstücks genutzt? Ist auch eine temporäre Unterbringung von Flüchtlingen bei Bedarf möglich?
7.) Laufen seit dem Umzug der KiTa Kosten für die bestehenden Räumlichkeiten an? Wenn ja: In welcher Höhe und wie setzen diese sich zusammen?
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