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Vorlage - VO/0073/16  

 
 
Betreff: Beschlussfassung über die Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse gemäß § 62 Abs. 1 und 2 HGO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
19.04.2016 
konstituierenden öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Nach § 62 Abs. 1 HGO kann die Stadtverordnetenversammlung zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen.

 

Ein Finanzausschuss ist zwingend zu bilden.

 

Gemäß § 62 Abs. 2 HGO kann auch folgendermaßen verfahren werden:

 

„An Stelle der Wahl der Ausschussmitglieder (§ 55 HGO) kann die Stadtverordneten-versammlung beschließen, dass sich alle oder einzelne Ausschüsse nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammensetzen; § 22 Abs. 3 und 4 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes gilt entsprechend. In diesem Falle werden die Ausschussmitglieder dem/der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, nach der Konstituierung eines Ausschusses auch dessen Vorsitzende/n, von den Fraktionen schriftlich benannt; der/die Stadtverordnetenvorsteher/in gibt der Stadtverordnetenversammlung die Zusammensetzung der Ausschüsse schriftlich bekannt. Die Mitglieder der Ausschüsse können sich im Einzelfall durch andere Stadtverordnete vertreten lassen.“

 

In der vergangenen Legislaturperiode waren 3 Ausschüsse mit je 13 Mitgliedern gebildet worden:

 

- Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss

- Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie

- Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur


Beschlussvorschlag:

 

Die Ausschüsse setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammen

(§ 62 Abs. 2 HGO).

 

Die Zahl der Ausschussmitglieder beträgt 11.

 

Es werden folgende Ausschüsse gebildet:

 

1. Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss

 

2. Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie

 

3 .Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: