Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 55 Abs. 3 HGO kann auch durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.
Es wird empfohlen, die Aufgaben Frau Susanne Morian zu übertragen. Beschlussvorschlag:
Zur Schriftführerin wird Frau Susanne Morian gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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