Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 HGO haben die gebildeten Ausschüsse aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n zu wählen. Mit Beschluss vom 02.05.2011 hat die Stadtverordnetenversammlung zur Besetzung der Ausschüsse das Benennungsverfahren festgelegt.
Der seitherige Vorsitzende des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Herr Stefan Junge, hat mit Schreiben vom 11.06.2015 sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung niedergelegt. Daraufhin hat die SPD-Fraktion mit Schreiben vom 23.06.2015 Herrn Armin Lauer als Mitglied (Nachrücker) in den Haupt-Finanz- und Wirtschaftsausschuss benannt.
Für die Wahl gilt § 55 Abs. 3 HGO. Die Wahl kann, wenn niemand widerspricht, in offener Abstimmung erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss wählt _______________________________ mit sofortiger Wirkung zum/zur Vorsitzenden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Keine Anlagen |
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