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Vorlage - VO/0153/15  

 
 
Betreff: Wahl einer/s Vorsitzenden für den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Entscheidung
09.07.2015 
49. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 HGO haben die gebildeten Ausschüsse aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n zu wählen.

Mit Beschluss vom 02.05.2011  hat die Stadtverordnetenversammlung zur Besetzung der Ausschüsse das Benennungsverfahren festgelegt.

 

Der seitherige Vorsitzende des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Herr Stefan Junge, hat mit Schreiben vom 11.06.2015 sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung niedergelegt.

Daraufhin hat die SPD-Fraktion mit Schreiben vom 23.06.2015 Herrn Armin Lauer als Mitglied (Nachrücker) in den Haupt-Finanz- und Wirtschaftsausschuss benannt.

 

Für die Wahl gilt § 55 Abs. 3 HGO. Die Wahl kann, wenn niemand widerspricht, in offener Abstimmung erfolgen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss wählt _______________________________ mit sofortiger Wirkung zum/zur Vorsitzenden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 


Keine Anlagen