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Vorlage - SPD/0110/14  

 
 
Betreff: Situation der Feuerwehr in Rödermark (Berichtsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Anhörung
07.05.2014 
26. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Anhörung
08.05.2014 
36. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Im Oktober 2010 wurde der Brandschutzentwicklungsplan (BEP) für die Freiwilligen Feuerwehren in Rödermark durch die Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. In diesem wurde das Schutzziel eindeutig definiert.

 

Eine Mindestpersonalstärke von 18 Einsatzkräften ist somit rund um die Uhr erforderlich. Um dies bei den Freiwilligen Feuerwehren gewährleisten zu können, ist eine Ausfallreserve von 100 % einzuplanen.

 

Auf Grund der gegebenen Personalsituation ist tagsüber bei der Feuerwehr Urberach die Alarm- und Ausrückordnung (AAO) entsprechend gestaltet worden. Bei zeitkritischen Einsätzen im Stadtteil Urberach wird demnach zeitgleich mindestens eine Alarmgruppe der Feuerwehr Ober-Roden mitalarmiert.

 

Im Stadtteil Urberach werden von der Stadtteilfeuerwehr alle Bereiche innerhalb der Hilfsfrist erreicht.

 

Die Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfrist ist in einigen Bereichen vom Standort der Feuerwache Ober-Roden aus nicht immer zu gewährleisten. Dies sind die Bereiche Wohngebiet Breidert ab Forststraße und Teile des Industriegebietes Ober-Roden südlich des Rödermarkrings sowie die Kraftfahrstraße B 45.

 

Tageseinsatzverfügbarkeit wird zum Problem

Die so genannte „Tageseinsatzverfügbarkeit“ wird für die Feuerwehren in Rödermark aber offenbar immer mehr zum Problem. Dies haben mehrere Berichte in der lokalen Presse und persönliche Gespräche des Antragstellers mit den Feuerwehren zu Tage gebracht.

 

Realistisch gesehen stehen tagsüber in Ober-Roden 18, in Urberach oft nur vier Kräfte sicher für den Erstangriff zur Verfügung. Offenbar 80 Namen stehen auf der Liste der Ober-Röder Einsatzabteilung, 57 auf der Urberacher Liste. Insgesamt 31 freiwillige Feuerwehrleute arbeiten in Rödermark, wären bei einem Alarm also in der gewollten Zeit an den Feuerwehrhäusern. Das zumindest die theoretische Annahme.

 

Faktisch sieht es jedoch anders aus. Die Stadt Rödermark verfügt leider nicht über eine ausreichende Zahl von am Ort beschäftigten Feuerwehrmännern und -frauen. Durch berufliche Veränderungen wird offenbar auch ein Teil dieses Personenkreises in Kürze nicht mehr zur Verfügung stehen. Weiterhin nimmt die Bereitschaft von Arbeitgebern ab, Mitarbeiter für die Zeit von Einsätzen freizustellen.

 

U.a. wurde auch bereits bei der Tagesalarmstärke im BEP 2010 eine Aufstockung der hauptamtlichen Kräfte auf der Feuerwache von vier auf sechs ausdrücklich in Erwägung gezogen. Faktisch wird sich diese Anzahl der uneingeschränkt einsetzbaren Kräfte nach Angaben der Feuerwehren aber weiter reduzieren.

 

Des Weiteren steht zu befürchten, dass die gesetzliche Altersgrenze sich negativ auf die Tagesalarmstärke auswirken wird. Zudem werden vsl. in Kürze aktive Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr nicht mehr zur Verfügung stehen.

 

Auch die gute und intensive Arbeit bei den Kinder- und Jugendfeuerwehren wird unter diesem Gesichtspunkt leiden. Erfreulicherweise ist das Interesse von Kindern an der Feuerwehr sehr groß. Diese wichtige Stütze für die Zukunft unserer Feuerwehren wird aber durch viele kleine Störelemente maßgeblich beeinflusst. So können möglicherweise Jugendfeuerwehrleute gar nicht in den aktiven Bereich aufrücken, weil Räumlichkeiten fehlen.

 

Infrastrukturelle Defizite in den Feuerwehrhäusern

Der Antragsteller konnte sich in persönlichen Gesprächen mit den Feuerwehren vor Ort auch davon überzeugen, dass es in beiden Feuerwehrhäusern infrastrukturelle Defizite gibt, die es nach und nach abzuarbeiten gilt.

 

U.a. sind hierbei zu benennen:


a) Vorhandene Räume sind teilweise ohne Notausstieg versehen.

 

b) Die für notwendige Umstrukturierungen (z.B. Erweiterung des Jugendfeuerwehrbereichs) erforderlichen Räume fehlen.

 

b) Räume, welche genutzt werden könnten, verfügen nicht über ausreichende Traglasten und stellen somit „totes Kapital“ dar.

 

c) Die Umkleideräume sind an ihre Kapazitäten gestoßen

 

d) Überdies verfügen sie nicht über trennbare Spinte, um Straßenkleidung von der Einsatzkleidung zu trennen. Wesentlicher Aspekt eines „Schwarz-Weiß-Prinzips“ ist es jedoch, die strikte Trennung von schmutzigen, schadstoffhaltigen bzw. verkeimten Stoffen oder Gegenständen von sauberer Kleidung sicherzustellen. Dekontaminationsareale, Duschen und Toiletten vor Betreten des „weißen Bereiches“ fehlen teilweise vollständig.

 

e) Durch einen erhöhten Frauenanteil reichen die Umkleiden für diese Personengruppen nicht aus. Hinsichtlich des „Schwarz-Weiß-Prinzips“ gilt selbiges, wie unter d) bereits ausgeführt.

 

e) Bei der Jugendfeuerwehr Ober-Roden werden Geräte in einem offen Container im Hof aufbewahrt, der leider nicht verschließbar ist. Des Öfteren ist dieser deshalb einem Vandalismus ausgesetzt - und dies nicht zur Freude der Jugendwehr und der verantwortlichen Ausbilder.


 

Der Magistrat wird daher gebeten darüber zu berichten:

 

  1. Sind die vom Antragsteller aufgelisteten Probleme dem Magistrat bekannt, und wenn ja, seit wann?

 

  1. Hat die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18. März 2010 neu konstituierte Brandschutzkommission (S. 4 des BEP 2010) bisher bereits getagt, und wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen?

 

  1. Ist die Brandschutzkommission in vollständiger Kenntnis über die derzeitigen Sachverhalte bei den Feuerwehren?

 

  1. Gibt es bereits Konzepte und Strategien des Magistrates, wie die Tageseinsatzverfügbarkeit deutlich im Interesse und der Sicherheit der Feuerwehren und der Bürgerschaft verbessert werden kann?

 

  1. Wenn ja, welche sind hier zu benennen und bis wann könnten diese in die Tat umgesetzt werden?

 

  1. Sieht der Magistrat die Notwendigkeit an einer formulierten Aufstockung der hauptamtlichen Kräfte auf der Feuerwache gemäß BEP 2010 von vier auf sechs festzuhalten?

 

  1. Wenn ja, wann und wie werden diese faktisch realisiert?

 

  1. Sieht der Magistrat durch die derzeitige angespannte Situation in der Tageseinsatzverfügbarkeit Haftungsfragen für sich und/oder die Stadtverordneten, und wenn ja, welche wären hier zu benennen?

 

  1. Die Stadt Rödermark ist durch neue Baugebiete (Rennwiesen und Karnweg) sowie neue Einrichtungen (Kitas und Senioreneinrichtungen) gebäudetechnisch angewachsen. Diese stellt auch die Feuerwehren vor neue Herausforderungen. Sieht der Magistrat die Notwendigkeit einer Anpassung des BEP auf Grund des oben beschriebenen Wachstums?

 

  1. Gibt oder gab es bereits Bestrebungen des Magistrates die infrastrukturellen Defizite in den beiden Feuerwehrhäusern abzubauen?

 

  1. Wenn ja, wie sehen diese Bestrebungen aus und welche Kosten wären damit für die Stadt verbunden?

 

  1. Könnten zum Abbau der infrastrukturellen Defizite Zuschüsse beim Land und/oder Kreis beantragt werden?

 

  1. Wenn ja, was müsste unternommen werden und bis zu welchen Zeitpunkten müsste dieses geschehen?

 

  1. Gibt es über den BEP 2010 hinaus eine Strategie des Magistrates zur Zukunft der Feuerwehren in Rödermark?

 

Auf Grund der Vielfalt der Themen bittet der Antragsteller neben der mündlichen auch um schriftliche Beantwortung der Fragen an alle Fraktionen.