Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung Rödermarks hat am 04.12.2012 die Konsolidierungsmaßnahmen für 2013 und am 13.02.2013 die Teilnahme an dem Schutzschirm des Landes Hessen beschlossen. Eine entsprechende Vereinbarung mit dem Land Hessen wurde am 15.02.2013 unterzeichnet, mit der Folge, dass die Stadt Rödermark zur Einhaltung der Konsolidierungsmaßnahmen verpflichtet ist (zumindest in der Summe) und im Gegenzug bestehende Schulden in Höhe von 12,3 Mio. € an das Land übertragen hat. Bei der Berechnung des Konsolidierungsvolumens wurden 9,6 Mio. € als Ausgangsbasis zugrunde gelegt. Dieser Saldo aus dem Entwurf des Ergebnishaushalts 2013 enthielt im außerordentlichen Ergebnis einen Ertrag aus dem Verkauf von Grundstücken in Höhe von 400.000 €. Nach den Richtlinien des Landes ist das ordentliche Ergebnis zu betrachten, das um 400.000 € höher ausfällt. Alle Ergebnisse für das 3. Quartal liegen in der Tabelle mit ihrem Zielerreichungsgrad vor. Es wird ersichtlich, dass die einzuhaltende Konsolidierungssumme, zwar nicht pro Maßnahme aber in der Gesamtsumme im 3. Quartal erreicht wurde Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss nimmt den Bericht zu den Konsolidierungsmaßnahmen für das 3. Quartal 2013 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Anlagen
Bericht zu den Konsolidierungsmaßnahmen 3. Quartal 2013
Anlagen
Bericht zu den Konsolidierungsmaßnahmen 3. Quartal 2013
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||