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Sachverhalt/Begründung:
In seiner Sitzung am 19.02.2013 hat der Ausländerbeirat einstimmig beschlossen, dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen, dem Ausländerbeirat ein Antragsrecht zu gewähren. Über diese Absicht hat der Vorsitzende des Ausländerbeirates - alle Fraktionen informiert.
Durch eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordneten-versammlung verspricht sich die antragstellende Fraktion eine politisch gewollte Änderung zu dem derzeit bereits bestehenden § 34 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark.
Eine Zustimmung zu dem Antrag von CDU/AL Die Grünen würde inhaltlich eine faktische Verschlechterung zu bereits heute Bestehendem bedeuten. Dies ist von Seiten des Antragstellers keinesfalls gewollt.
Anders als bei ausländischen MitbürgerInnen, die kein Wahlrecht besitzen, stellt sich die Situation beim Seniorenbeirat dar. Hier besteht in der Regel Wahlrecht. Um jedoch die Intensive und gute Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat weiter zu stärken, sollte dem Seniorenbeirat ein Antragsrecht in den Fachausschüssen eingeräumt - und politisch gewollt - legitimiert werden.
Aus diesen Überlegungen legt die SPD-Fraktion folgenden Beschlussvorschlag als Änderungsantrag vor.
Beschlussvorschlag:
3. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung eine rechtskonforme Änderung der Geschäftsordnung zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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