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Vorlage - VO/0154/13  

 
 
Betreff: Wahl der oder des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
25.06.2013 
18. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Stadtverordnetenvorsteher Herr Jörg Rotter wurde in der letzten Stadtverordnetenversammlung am 07. Mai 2013 mit Wirkung zum 01. Juli 2013 zum Ersten Stadtrat gewählt.

 

Aufgrund dieser Wahl und den damit verbundenen neuen Aufgaben hat Herr Rotter erklärt, das Amt des Stadtverordnetenvorstehers zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung zu stellen.

Es muss somit eine Neuwahl des Vorsitzenden/ der Vorsitzenden durchgeführt werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wählt aus ihrer Mitte die Stadtverordnetenvorsteherin bzw. den Stadtverordnetenvorsteher (§ 57 Abs. 1 HGO)

 

Die Wahl ist grundsätzlich schriftlich und geheim aufgrund von Wahlvorschlägen aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung vorzunehmen.

 

Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden (§55 Abs. 3 HGO).

 

Gewählt ist diejenige Bewerberin bzw. derjenige Bewerber, für die bzw. den mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben worden sind.

 

Es wird um Vornahme der Wahl gebeten.