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Vorlage - VO/0123/13  

 
 
Betreff: Eckwertebeschluss zum Haushalt 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II/2/1/Bi/Ce/Sc
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
21.05.2013      ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
13.06.2013 
26. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
25.06.2013 
18. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Eckwerte v. 22.05.2013  

Sachverhalt/Begründung:

 

Am 15.02.2013 hat die Stadt Rödermark den Vertrag zum Entschuldungsfonds mit dem Land Hessen unterzeichnet und somit unterliegt sie dem Schutzschirmgesetz und der dazugehörigen Verordnung.
Diese regeln, dass Schutzschirmkommunen jährlich einen bestimmten Abbaupfad zu beschreiten haben. Ziel ist es, zu einem mit dem Land Hessen vereinbarten Zeitpunkt, einen dauerhaft ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat daher eine Konsolidierungsliste

beschlossen, aus der alle Maßnahmen hervorgehen die dazu beitragen, den defizitären Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis bis 2018 auszugleichen.

 

Um sicherzustellen, dass der mit dem Land Hessen vereinbarte Abbaupfad eingehalten werden kann, wird vorgeschlagen, einen Eckwertebeschluss zu fassen. Dieser soll den maximalen Zuschussbedarf der einzelnen Fachbereiche und Sonderbudgets festlegen.

 

Als Anlage beigefügt ist eine Berechnungsgrundlage für Eckdaten.
Die Eckwerte für 2014 berechnen sich aus dem Planwert 2013 zuzüglich einer Steigerung bei Personalkosten um 2 % und einer Steigerung bei Sachkosten um 1 %, abzüglich der Konsolidierungsmaßnahmen für 2014.
Im Sonderbudget 14 sind die zusätzlich zu konsolidierenden 400.000 € aus der Differenzbetrachtung zwischen dem ordentlichen und dem außerordentlichen Ergebnis berücksichtigt.

 

Die aktuelle Steuerschätzung weist im Ergebnis Mindereinnahmen für 2013 und 2014 aus. Nach den für Hessen regionalisierten Daten, hat die Stadt Rödermark mit Mindereinnahmen in Höhe von 312.400 € (2013) und 166.400 € (2014) zu rechnen.
Bei der Gewerbesteuer kann aus heutiger Sicht davon ausgegangen werden, dass die angestrebten Konsolidierungsziele für 2013 (8,225 Mio. €) und 2014 (8,6 Mio. €) erreicht werden können. Damit wären jährlich Mehreinnahmen aus Gewerbesteuer in Höhe von 300.000 € zu verzeichnen.
Insgesamt ist somit der vereinbarte Abbaupfad nicht gefährdet, da die Mindereinnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich, gemäß Absprache zwischen Land Hessen und kommunalen Spitzenverbänden, den Kommunen nicht angelastet werden dürfen (Prognosestörung; § 7 Abs. 4 Verordnung zur Durchführung des Schutzschirmgesetzes).

 

Aus den vorliegenden Werten ergibt sich im Ergebnishaushalt 2014 ein Defizit für die Gesamtverwaltung in Höhe von 5.384.829 € (ordentliches Ergebnis). Somit wäre der mit dem Land Hessen vereinbarte Abbaupfad eingehalten.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage abgebildeten Eckwerte (maximaler Zuschussbedarf) für den Haushalt 2014. Die Fachbereiche und Sonderbudgets sind gehalten, sich bei der Haushaltsplanung in dem vorgegebenen Rahmen zu bewegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


 


Anlagen

 

Tabelle Eckwerte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Eckwerte v. 22.05.2013 (23 KB)