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Sachverhalt/Begründung:
Am 15.02.2013 hat die Stadt Rödermark den Vertrag zum Entschuldungsfonds mit dem Land Hessen unterzeichnet und somit unterliegt sie dem Schutzschirmgesetz und der dazugehörigen Verordnung.
Die Stadtverordnetenversammlung hat daher eine Konsolidierungsliste beschlossen, aus der alle Maßnahmen hervorgehen die dazu beitragen, den defizitären Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis bis 2018 auszugleichen.
Um sicherzustellen, dass der mit dem Land Hessen vereinbarte Abbaupfad eingehalten werden kann, wird vorgeschlagen, einen Eckwertebeschluss zu fassen. Dieser soll den maximalen Zuschussbedarf der einzelnen Fachbereiche und Sonderbudgets festlegen.
Als Anlage beigefügt ist eine Berechnungsgrundlage für Eckdaten.
Die aktuelle Steuerschätzung weist im Ergebnis Mindereinnahmen für 2013 und 2014 aus. Nach den für Hessen regionalisierten Daten, hat die Stadt Rödermark mit Mindereinnahmen in Höhe von 312.400 € (2013) und 166.400 € (2014) zu rechnen.
Aus den vorliegenden Werten ergibt sich im Ergebnishaushalt 2014 ein Defizit für die Gesamtverwaltung in Höhe von 5.384.829 € (ordentliches Ergebnis). Somit wäre der mit dem Land Hessen vereinbarte Abbaupfad eingehalten.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage abgebildeten Eckwerte (maximaler Zuschussbedarf) für den Haushalt 2014. Die Fachbereiche und Sonderbudgets sind gehalten, sich bei der Haushaltsplanung in dem vorgegebenen Rahmen zu bewegen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Anlagen
Tabelle Eckwerte
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