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Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 04.12.2012 die Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer beschlossen. Mit Wirkung zum 01.01.2013 wurden hierdurch die Steuersätze für die Erhebung der Hundesteuer erhöht.
Im Nachgang wurde festgestellt, dass die beschlossene Erhöhung der Steuersätze gravierende Auswirkungen für bestimmte Personengruppen hat.
Die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer wurde daraufhin überarbeitet und die Voraussetzung für Steuerbegünstigungen, Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen angepasst, so dass soziale Härten entschärft werden. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 5. Änderung der „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer“ im Gebiet der Stadt Rödermark gemäß dem vorgelegten Entwurf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA/Nein Anlagen - Entwurf der Änderungssatzung - Synopse
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