Bürgerinformationssystem

Vorlage - SFF/0041/13  

 
 
Betreff: "Änderung der Hauptsatzung - ehrenamtliche Verwaltung der Stelle der/des Ersten Stadträtin/Stadtrates"
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der SPD, FDP und Freien Wähler
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
07.03.2013 
24. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
19.03.2013 
16. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Schulden‐ und Kassenkreditlast der Stadt Rödermark belief sich auf rund 70 Millionen Euro zum Jahresende 2012. Rödermark hat sich daher angesichts dieser existenziell bedrohlichen Verschuldung unlängst als 99. Kommune unter den kommunalen Rettungsschirm ("Schutzschirm") des Landes Hessen begeben. Dieser Schritt, untermauert durch einen entsprechenden ‐ mit über Dreiviertelmehrheit gefassten ‐ Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, bedeutet den Beginn einer neuen fiskalischen Zeitrechnung für Rödermark. Bis 2018 (2021) ist ein strikter Sparkurs zu fahren und einschneidende Einsparungen müssen einhergehen mit schmerzlichen und z.T. bereits erfolgten Steuer‐ und Gebührenerhöhungen. Die Erfüllung der Einsparziele kann jedoch nur gelingen, wenn dies Hand in Hand mit den Bürgerinnen und Bürgern auf Augenhöhe geschieht; eine einseitige einfache und schnell realisierbare Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger und "weiter wie gehabt" auf der anderen Seite soll und darf es nicht geben. Mit einer Wiederbesetzung der hauptamtlichen Beigeordnetenstelle wären nach Angaben des Bundes der Steuerzahler inkl. Der Pensionsrückstellungen und dem persönlichen Sekretariat Kosten von knapp 1. Mio. für die Wahlzeit des hauptamtlichen Stadtrates verbunden. Diese Kosten gilt es angesichts der extremen finanziellen Schieflage und der aktuell besonderen Herausforderungen aufgrund der Teilnahme am Schutzschirm fortan "oben" einzusparen. Daher ist die zukünftig ehrenamtliche Verwaltung der Stelle der/des Ersten Stadträtin/Stadtrates ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Einsparziele im Sinne des Schutzschirmes. Die bisher hauptamtliche Stelle des Ersten Stadtrates ist mithin aus Sicht der antragstellenden Fraktionen nicht erforderlich und im Sinne eines verantwortungsbewussten Umgangs mit öffentlichen Geldern folgerichtig und konsequent ehrenamtlich zu verwalten.

 

Die hauptamtliche Besetzung der Stelle des Ersten Stadtrates ist überdies aus Sicht der Antragsteller weder aus Gründen der Aufgabenstellung, der Arbeitsbelastung oder aus organisatorischen Gesichtspunkten weiter zwingend notwendig. Durch den Verzicht auf die Hauptamtlichkeit der Stelle entstehen der Stadt Rödermark keinerlei Kosten ‐ es werden vielmehr solche spürbar eingespart


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark in § 4 (2) wie folgt:

 

"Die Anzahl der Stadträte beträgt 7 (sieben). Die Stelle der Ersten Stadträtin/des Ersten Stadtrates sowie die Stellen der weiteren Stadträtinnen/Stadträte werden ehrenamtlich verwaltet."

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt weiterhin: Die o.g. Satzungsänderung bzw. die geänderte Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: