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Vorlage - SFF/0028/13  

 
 
Betreff: Neuwahl des Ersten Stadtrats - hier Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark (Änderungsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der SPD, FDP und Freien Wähler
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
31.01.2013 
23. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
13.02.2013 
15. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Der amtierende Erste Stadtrat steht auf Grund einer persönlichen Entscheidung für eine weitere Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung. Die Notwendigkeit der hauptamtlichen Verwaltung der Stelle des Ersten Stadtrates der Stadt Rödermark ist daher grundlegend zu hinterfragen.

 

Die Stadt Rödermark muss, soll sie die Bedingungen des Rettungsschirmes erfüllen, weitere Konsolidierungsmaßnahmen ernsthaft in Erwägung ziehen. Ein weiteres Sparen muss daher die zwingende Maxime sein. Demzufolge ist in der aktuellen Situation die Einsparung der zweiten hauptamtlichen Stelle vor allem eine tatsächliche und nachvollziehbare Kostenreduzierung. Es erscheint daher gerade auch im Hinblick auf einen möglicherweise reduzierten Handlungsspielraum sinnvoll, die Verantwortung für einzelne Ressorts oder auch die Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben auf ehrenamtliche Stadträte zu übertragen. Die jährliche Entlastung für den städtischen Haushalt dürfte sich nach ersten Schätzungen auf 130.000 € p.a. belaufen.

 

Es erscheint daher opportun und im Gesamtinteresse der Stadt diese Einsparmöglichkeit umzusetzen und ab Juli 2013 auf die Position des hauptamtlichen Ersten Stadtrates zu verzichten.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

I.      Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Stelle des Ersten Stadtrates mit Ablauf der laufenden Amtszeit ab Juli 2013 nicht mehr hauptamtlich sondern ehrenamtlich verwaltet wird.

 

II.    Der Magistrat wird aufgefordert, die hierfür notwendigen Änderungen der Hauptsatzung vorzubereiten und in der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 19. März 2013 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: