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Vorlage - VO/0011/13  

 
 
Betreff: Zurückstellung der Straßenbaumaßnahme "Am Schwimmbad" zur Gegenfinanzierung der Mehrkosten bei der Baumaßnahme "Bahnhofsvorplatz und P&R Anlage Nord sowie Fuß-und Radweg zur Dieburger Straße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:651-5504 P+R Bahnhof Ob.Ro
Federführend:Fachbereich 6   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
21.01.2013      geändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
28.01.2013 
16. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
31.01.2013 
23. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
13.02.2013 
15. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:
 

Die Stadt plant ab April 2013 entsprechend Bebauungsplan den Neubau einer P & R-Anlage nördlich des Bahnhofs und einer Radwegeverbindung entlang der Bahn bis zum Bahnübergang an der Dieburger Straße sowie anschließend die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes.

 

Für die P&R-Anlage wurde eine Förderung beantragt und vom Land Hessen positiv beschieden.

 

Die Entwurfsplanung und Kostenberechnung (Stand Entwurfsplan) liegt seit Ende des Jahres 2012 vor. Gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung, die auch Basis für den Förderantrag war, ist es zu Kostensteigerungen gekommen.

 

Es ergeben sich in der Summe Mehrkosten von 225.000 €.  Davon entfallen 75.000 € auf den Bahnhofsvorplatz und 150.000 € auf die P&R-Anlage mit Radweg zur Dieburger Straße.

 

Zur Gegenfinanzierung der Mehrkosten kommen als einzige Alternative die bisher für die grundhafte Erneuerung der Straße „Am Schwimmbad“ vorgesehenen Mittel in Frage. Der Magistrat ist daher nach mehrfacher Erörterung in seiner Sitzung am 03.01.2013 zu der Auffassung gelangt, dass  die Maßnahme „Am Schwimmbad“ zunächst zurückgestellt werden sollte.
 

 

Nähere Erläuterungen zu den Gründen:
 

Nach aktueller Kostenberechnung wird die Herstellung des Bahnhofsvorplatzes (ohne Berücksichtigung der bereits getätigten Grunderwerbskosten) insgesamt 375.000 € kosten, der Bau der P&R-Anlage sowie des Radweges 592.500 €.

 

Durch den Zuschuss von hessen mobil (Förderbescheid liegt vor) in Höhe von 365.000 € werden sich die Kosten der P&R-Anlage sowie des Radweges allerdings auf 217.500 € verringern.

Die Bahnhofsvorplatzgestaltung steht in Zusammenhang mit Verkauf Bhf und ist dem Investor zeitnah zugesichert worden.

 

Es wurde die Frage geprüft, ob es sinnvoll sein könnte, auf die Realisierung der P&R-Anlage zu verzichten.

 

Die Ursachen für die Mehrkosten liegen dort zum einen in der Bodenbeschaffenheit und den Bodenbelastungen. Erst nach Abbruch der Bahnhofsschuppen über dann durchgeführte vertiefende Bodenuntersuchungen konnte das Ausmaß erkundet werden.

 

Bei dem vorgefundenen Baugrund handelt es sich um künstlich aufgefüllten Boden mit Fremdmaterialien (Niedertemperaturschlacken, Abbruchmaterialien u.a.) mit einer Mächtigkeit von mindestens 1 m.

 

Der Boden ist extrem inhomogen, weist schlechte Standsicherheits- und Tragfähigkeiten auf und ist mit PAKs und Schwermetallen belastet.

Der Boden muss separiert, aufbereitet und lagenweise verdichtet werden.

Die ursprünglich geplante Versickerung von Niederschlagswasser ist auf Grund der Bodenbelastung nicht mehr möglich. Von Seiten des Regierungspräsidiums wird zur Vermeidung eines Eintrages der Belastungen ins Grundwasser eine Versiegelung der Parkfläche gefordert (zum Unterbinden der Durchsickerung und Austragung der Schadstoffe ins Grundwasser) Damit wird ein Anschluss an die Kanalisation erforderlich.
 

Dazu kommen auf der anderen Seite Problematiken, welche mit der Grundwasserschadensfahne „Hitzel &Beck“ zusammenhängen. Für die Führung der Kanäle ergeben sich hieraus verschiedene Zwangspunkte, die kostensteigernd sind.

 

 

Für die Entscheidung über die Fortführung oder Einstellung der Baumaßnahme P &R angesichts der Kostensteigerungen sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen.
 

·               Eine zumindest provisorische Bodenaufbereitung und Versiegelung müsste auch bei Nicht-Realisierung der Maßnahme P&R im Bereich der ehemaligen Bahnschuppen erfolgen.
 

·               Bei Abänderung der Planung (nur vorgenannte provisorische Lösung, Abspeckung der Parkflächen, Wegfall des Radweges o.ä.) wird der Förderbescheid unwirksam und zurückgezogen werden.
 

·               Im Rahmen der langfristigen Projektvorbereitung wurde ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt und abgeschlossen. Überlassungsvereinbarungen mit den Pächtern städtischer Grundstücke entlang des Radweges wurden gekündigt und die Räumung veranlasst.
 

Es sind schon erhebliche Kosten verauslagt worden.             



Beschlussvorschlag:

 

1.              Die Realisierung der Projekte“ Bahnhofsvorplatz“ und „P&R-Anlage Nord“ am Bahnhof Ober-Roden wird fortgesetzt.

 

2.              Die Haushaltsmittel, welche zur Erneuerung der Straße „Am Schwimmbad“ vorgesehen waren, werden zur Gegenfinanzierung der Mehrkosten des Projektes Bahnhofsvorplatz und P&R-Anlage Nord verwendet. Die Baumaßnahme „Am Schwimmbad“ wird daher zunächst zurückgestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:                           


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Aktuell stehen auf den Konten 2012 noch folgende Mittel zur Verfügung:

6-3-20K „Bahnhofsvorplatz Ober-Roden“ = 261.947,11 EUR

6-3-34K „Erweiterung P+R S-Bahn O.-R.“ = 396.208,31 EUR

 

Für die Maßnahme „Am Schwimmbad“ wurden ursprünglich 350.000 EUR  bereitgestellt, davon stehen derzeit noch 310.772,02 EUR an Mitteln zur Verfügung.

 

Diese Mittel können ebenfalls zur Finanzierung der geplanten Maßnahme herangezogen werden, sofern die Haushaltsreste aus dem Jahr 2012 übertragen werden. Der Beschluss des Magistrats sollte so formuliert sein, dass die Mittel der Straße „Am Schwimmbad“ überplanmäßig, nach § 100 HGO, zur Finanzierung der Maßnahme „Bahnhofsvorplatz und P+R Anlage Nord sowie Fuß- und Radweg zur Dieburger Straße“ verwendet werden sollen. /21.01.2013 Scho