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Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat am 17.06.2008 den Verkauf der Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 25 Nr. 237/19 und 237/20, Paul-Ehrlich-Straße 12-14 beschlossen (siehe Anlage). Der Kaufpreis ist spätestens am 31.12.2013 zur Zahlung fällig und wird bis zu diesem Zeitpunkt mit jährlich 5 % verzinst.
Der Erwerber beantragt jetzt, die Zahlungsfälligkeit um 2 Jahre bis zum 31.12.2015 zu verschieben, mit fortlaufender Verzinsung von 5 %. Der Grund ist, dass der Mutterkonzern für die nächsten zwei Jahre alle Investitionen in Anlagen und Gebäude gestoppt hat.
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, die Kaufpreisfälligkeit um zwei Jahre zu verschieben, zumal regelmäßige Zinszahlungen erfolgen.
Eine Ergänzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2008 sowie des Kaufvertrages vom 20.06.2008 ist erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2008 (VO/0145/08) wird dahingehend ergänzt, dass der Kaufpreis spätestens am 31.12.2015 zur Zahlung fällig wird.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
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