Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die Stadt Rödermark hat in der Vergangenheit aktiv an der Gestaltung der kommunalen Bildungslandschaft, im Rahmen des Möglichen auch über ihre direkten Zuständigkeiten hinaus, mitgewirkt.
Die Stadt Rödermarkt hat die Absicht, die Bildungslandschaft auch in Zukunft aktiv mitzugestalten und wird dies sicherlich auch im Bereich seiner dafür zur Verfügung stehenden Mittel zu tun.
Leider sind aktuell die Voraussetzungen im Bereich der Vorlaufkurse zur Vorbereitung des Schulanfangs für Schülerinnen und Schüler, die nicht über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen, im Bereich der Stadt nicht einheitlich positiv.
Angesichts der Ausführungen der Schulleitung der Grundschule Urberach in der letzten FSIK-Sitzung sehen wir die begründete Tatsache einer eklatanten Ungleichbehandlung in der Rödermärker Bildungsgesellschaft bestätigt.
Die Stadtverordnetenversammlung muss daher zu dem Ergebnis kommen initiativ zu werden. Das Ziel: den Förderunterricht im Vorschulalter zu optimieren und dazu akzeptable Strukturen zu schaffen.
Ebenso fehlt im Stadtteil Urberach ein Ganztagsangebot im Grundschulbereich. Auch hier muss dringend nachgehalten werden, dass dieses sich schnell ändert.
Daher kommen die Stadtverordneten zu dem Ergebnis, hier zeitnah zu handeln und beschließen als Stadtverordnetenversammlung was folgt:
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat wird beauftragt, seine Bemühungen um einheitlich günstige pädagogische Voraussetzungen in Rödermark weiter fortzusetzen.
2. Der Magistrat wird beauftragt, sich aktuell für den Stadtteil Urberach um die Weiterentwicklung der Gestaltung und die Einrichtung eines Ganztagsangebots zu bemühen und hierzu gegebenenfalls weitere vorbereitende Gespräche mit dem Staatlichen Schulamt in Offenbach zu führen.
3. Der Magistrat wird des Weiteren aufgefordert, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses FSIK mit dem Fachbereich 4 und den Erzieherinnen in den Kindertagesstätten ein präzises Konzept, welches genaue Vorgaben der Vorlaufkurse für die Förderung der Vorschulkinder enthalten, vorzulegen.
4. Nach Freigabe durch den FSIK sollen sodann mit dem Hessischen Kultusministerium weitere Schritte besprochen und beraten werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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