Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0254/12  

 
 
Betreff: Baumaßnahmen in der Halle Urberach
- Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Geschäftsbereich B   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
27.09.2012 
16. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
09.10.2012 
12. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.03.2012 unter dem Tagesordnungspunkt 16, Vorlage Nr. VO/0042/12, „Brandschutzertüchtigung und im Zusammenhang erforderliche Ersatzbeschaffung Haustechnik Halle Urberach“ folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Umsetzung der erforderlichen Brandschutzertüchtigungsmaßnahmen in der Halle Urberach.

Die Kosten belaufen sich auf insgesamt rd. EUR 2.190.000, brutto. Im Jahr 2011 wurden davon bereits 340.000,00 EUR genehmigt, für das Wirtschaftsjahr 2012 sind 1.050.000,00 EUR veranschlagt. Es werden noch 800.000,00 EUR für Pralldecke, Sprinkleranlage, Deckenstrahlheizung, Beleuchtung und Sicherheits-beleuchtung im Wirtschaftsplan 2013 bereitgestellt.

Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in den Jahren 2012 und 2013.“

 

Die wesentlichen Arbeiten sollen im Sommer 2013 durchgeführt werden. Dabei ist auf eine schnelle und möglichst reibungslose Bauabwicklung zu achten um die Nutzungen der Halle u.a. durch Vereine, Kindergruppen und des Restaurants nicht mehr als unbedingt erforderlich einzuschränken.

 

Um dies zu gewährleisten und die Forderungen, insbesondere des Brandschutzes, zeitnah zu erfüllen, ist beabsichtigt, die Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke Ende 2012/Anfang 2013 durchzuführen.

 

Hierzu ist es erforderlich, dass die entsprechenden Ausgabevoraussetzungen erfüllt sind.

 

Der von der Stadtverordnetenversammlung am 15. Februar 2012 beschlossene und am 18.04.12 von der Kommunalaufsicht genehmigte Wirtschaftsplan 2012 beinhaltet eine Festsetzung von Verpflichtungsermächtigungen mit einem Gesamtbetrag von EUR 6.450.000. Diese setzen sich zusammen aus

 

 

 

 

 

 

 

1.      Abriss und Neubau U3-Einrichtungen für das Jahr 2013 in Höhe von EUR 1.100.000

2.      Projekt „Barrierefreies Wohnen für ältere Menschen“ für das

-          Jahr 2013 in Höhe von EUR 3.000.000

-          Jahr 2014 in Höhe von EUR 2.350.000

 

Da nunmehr auf dem Gelände Ober-Rodener Straße 18-20 durch die Caritas eine entsprechende Einrichtung gebaut werden soll, werden die entsprechenden Verpflichtungs-
ermächtigungen für das Jahr 2013 in Höhe von EUR 3.000.000 nicht für diesen Zweck benötigt.

 

Der Beschluss des Wirtschaftsplanes 2012 beinhaltet unter Punkt 5, dass die Ausgaben des Vermögensplanes innerhalb der jeweiligen Geschäftsfelder deckungsfähig sind.

 

Die Projekte „Halle Urberach“ und „Barrierefreies Wohnen für ältere Menschen“ sind beide im Geschäftsfeld Gebäudewirtschaft angesiedelt.

 

Die Betriebsleitung der Kommunalen Betriebe Rödermark empfiehlt die Übertragung von Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2013 in Höhe von EUR 800.000 vom Projekt „Barrierefreies Wohnen für ältere Menschen“ auf das Projekt Halle Urberach.

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Übertragung von Verpflichtungs-
ermächtigungen für das Jahr 2013 in Höhe von EUR 800.000 innerhalb des Geschäftsfeldes Gebäudewirtschaft auf das Projekt „Halle Urberach“ zustimmend zur Kenntnis.

 

Die entsprechende Umsetzung erfolgt im Wirtschaftsplan der Kommunalen Betriebe Rödermark im Jahr 2013.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 

Haushaltsmittel stehen bereit