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Vorlage - VO/0213/12  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2011 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Geschäftsbereich B   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
27.09.2012 
16. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
09.10.2012 
12. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 5 Nr. 11 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EBG) stellt die Stadtverordnetenversammlung die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe fest und entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen, nachdem die Betriebskommission gemäß § 7 Nr. 5 EBG dazu Stellung genommen hat.

 

Der Jahresabschluss 2011 wurde vom Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ am 16. Mai 2012 erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die GBZ Treuhand Hessen AG, Kassel.

 

Dem Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ wurde am 31. Juli 2012 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG erteilt.

 

Die Betriebsleitung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ gemäß § 5 Nr. 11 EBG festzustellen. Darüber hinaus wird empfohlen, die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder wie folgt zu verwenden:

 

 

 

Euro

 

Geschäftsfeld Abfall

Gewinn

236.439,78

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Abwasser

Gewinn

582.049,41

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Badehaus

Verlust

-624.276,39

Entnahme aus der Rücklage

Geschäftsfeld Betriebshof

Verlust

-269.708,18

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Gebäudewirtschaft

Gewinn

29.542,30

Zuführung zur Rücklage

 

Jahresverlust

-45.953,08

 

 

 


 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EBG den mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG versehenen Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ fest und erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2011 Entlastung.

 

Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden:

 

 

 

Euro

 

Geschäftsfeld Abfall

Gewinn

236.439,78

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Abwasser

Gewinn

582.049,41

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Badehaus

Verlust

-624.276,39

Entnahme aus der Rücklage

Geschäftsfeld Betriebshof

Verlust

-269.708,18

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Gebäudewirtschaft

Gewinn

29.542,30

Zuführung zur Rücklage

 

Jahresverlust

-45.953,08

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


 


Anlagen

 

- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

- Prüfbericht zum Jahresabschluss 2011 der GBZ Treuhand Hessen AG