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Vorlage - VO/0021/12  

 
 
Betreff: Breitbandverkabelung
hier: Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2012 für die zu gründende BreitbandRödermark GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:IT-Dienste   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
07.02.2012 
11. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zurückgezogen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

In der Sitzung des Magistrats am 14.06.2011 erfolgte durch Herrn Jürgen Walther (Geschäftsführer der OREG/Brenergo GmbH) eine Vorstellung des Konzeptes Breitband für den Odenwaldkreis. Insbesondere die Punkte der Finanzierung u.a. durch eine Landesbürgschaft und des Betreibers wurden erläutert. Wie Herr Walther aufzeigte, ist es sinnvoll, dass sich das Netz in städtischem Eigentum (bzw. städt. Gesellschaft) befindet, um entsprechende Mitsprache zu gewährleisten und langfristig Gewinne zu erwirtschaften.

 

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 12.09.2011 das Angebot der Brenergo GmbH für den Entwurf und die konzeptionelle Entwicklung eines Breitband-Kabelnetzes in Rödermark angenommen. Der Auftrag wurde entsprechend erteilt.

 

Auf Initiative der Brenergo GmbH haben wir am 14.12.2011 und 18.01.2012 an Gesprächen mit dem Landrat und (einigen) Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg (LaDaDi), teilgenommen, um zu prüfen, ob eine Kooperation/gemeinsame Vorgehensweise möglich ist. Vertreter des Landes (u.a. Georg Matzner, Referatsleiter beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung) gehören auch zu den ständigen Teilnehmern. Bei dem 2. Gespräch war auch Dr. Hermann Rothfuchs (Fachanwalt für Verwaltungsrecht), Kanzlei Bird&Bird, für Rechtsfragen dabei. Hier kristallisierten sich jedoch 2 Punkte heraus, die nur für eine eingeschränkte Zusammenarbeit sprechen. Wir wären die einzige Kommune außerhalb des LaDaDi und wir sind mit unserer Vorbereitung ein halbes bis ganzes Jahr weiter. Von daher sollten wir hier in der Lenkungsgruppe mitarbeiten, um von der Rechts- und Organisationsberatung zu profitieren, jedoch sollte das Breitband-Projekt in Eigenregie durchgeführt werden.

 

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Dietzenbach hat sich ebenso nach dem Sachstand unserer Ausbauplanung erkundigt, um die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit auszuloten. Hier liegt eine ähnliche Situation wie bei den Gemeinden des LaDaDi vor, es besteht nicht einmal eine Grundlagenermittlung geschweige denn weitere Planungen, so dass hier eine gemeinsame Vorgehensweise nicht tunlich erscheint.

 

Die Empfehlung der Brenergo, abgestimmt mit dem Land Hessen, ist die Durchführung des Breitbandausbaus in einer eigenen Gesellschaft. Die Finanzierung soll durch eine Landesbürgschaft erfolgen. Die Darstellung des Businesscase musste von der Brenergo mehrfach verschoben werden, da sich die Rahmenbedingungen mehrfach kurzfristig veränderten. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen (unterschiedliche Carrier haben ein starkes Interesse sich an dem Projekt zu beteiligen, aufgrund der durchzuführenden Ausschreibung namentlich nicht weiter benannt) müssen diese Parameter bereits heute in der Kostenaufstellung (Businessplan) berücksichtigt werden. Aktuell werden durch unsere Consultingpartner, die Brenergo, hierfür die Kostennoten ermittelt.

Nach Erhalt der Kostenaufstellung gemeinsam mit der Machbarkeitsstudie werden wir diese zeitnah im Fachausschuss und/oder der interfraktionellen Arbeitsgruppe vorstellen.

 

Der Name BreitbandRödermark wurde bereits als Wortmarke beim Patentamt eingetragen, eine entsprechende Internetpräsentation wurde bereits erstellt (noch nicht öffentlich sichtbar). Es empfiehlt sich, diesen Namen auch für die GmbH zu verwenden.

 

Die GmbH soll nicht mit Personal ausgestattet werden, es soll vielmehr eine Verrechnung mit der Stadt für die Dienstleistungen erfolgen. Die Personalkosten können erst mit der GmbH verrechnet werden; sobald diese Einnahmen hat. Dies wird voraussichtlich in 2013 erfolgen.

 

Mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, Herrn Dr. Rauber, wurden die Voraussetzungen für eine GmbH-Gründung abgestimmt. Die Voraussetzungen des § 121 HGO für eine wirtschaftliche Betätigung sind gegeben. Da die Stadt Rödermark alleiniger Gesellschafter der GmbH wird, ist ein Aufsichtsrat nicht erforderlich. Die Gesellschafterversammlung darf nur aus Mitgliedern des Magistrats bestehen. Sinnvollerweise sollte sie nicht zu groß sein, damit sie für eilige Beschlüsse kurzfristig einberufen werden kann. Sinnvoll wären die beiden Hauptamtlichen plus ggfls. ein weiteres Mitglied.

 

Gem. § 123 HGO sind dem Rechnungsprüfungsamt (Stadt/Kreis) sowie dem Landesrechnungshof Prüfungsrechte einzuräumen.

 

Für die Gründung der BreitbandRödermark GmbH sind die als Einlage erforderlichen 25 T€ im Finanzhaushalt auf Kto. 130071 bereitzustellen. Die Abwicklung erfolgt über das SB 14, Kostenstelle 870000; KTR 14.1.01.01

 

Zur Abwicklung der Beteiligung wird ebenfalls ein Bestandskonto 130070 und ein Abgangskonto 130072 angelegt (Keine Planung in 2012).

 

Die Rechts- und Beratungskosten fallen für die Consultingleistungen durch die Brenergo GmbH, die (anteilige) Rechtsberatung durch Bird&Bird, teilweise durch die Teilnahme an der Lenkungsgruppe LaDaDi und für die GmbH-Gründung noch vor und außerhalb der GmbH in 2012 einmalig an. Diese Kosten sind künftig in der GmbH enthalten.

 

Im Ergebnishaushalt sollen die Mittel in Höhe von 50.000 € auf dem Konto 677101 (Rechts- und Beratungskosten); Kostenstelle 062000, Kostenträger 01.4.01.01 um 15.000 € auf 65.000 € erhöht werden.

 

Die Abwicklung erfolgt nun auch über das SB 14; Kostenstelle 870000; KTR 14.1.01.01


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Gründung der BreitbandRödermark GmbH.

 

Für die Gründung der BreitbandRödermark GmbH werden die als Einlage erforderlichen 25 T€ im Finanzhaushalt bereitgestellt.

 

 

Im Ergebnishaushalt werden die Mittel in Höhe von 50.000 € (Rechts- und Beratungskosten) um 15.000 € auf 65.000 € erhöht.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 

Im Ergebnishaushalt 2012 stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltes 2012 durch die Stadtverordnetenversammlung sowie der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Kreises Offenbach 50.000,-- € für Rechts- u. Beratungskosten bereit. Die zusätzlich benötigten 15.000,-- € sowie die benötigten 25.000,-- € im Finanzhaushalt müssten ggfs. über die Änderungsliste in den Haushalt 2012 aufgenommen werden.

 

Gemäß den vorliegenden Tilgungsberechnungen wäre eine Kreditaufnahme im Finanzhaushalt zur Finanzierung der Investitionen in Höhe von 578.200 € zulässig, ohne hiermit eine Nettoneuverschuldung einzugehen. Nach Aufnahme der Mittel für die Beteiligung an der GmbH in Höhe von 25.000 € liegt die geplante Kreditaufnahme bei 599.327,50 € und somit  21.127,50 € über der Grenze für eine zusätzliche Nettoneuverschuldung.

26.01.12 He und Mo