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Sachverhalt/Begründung:
Mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen am 01. Dezember 2009 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom 18. November 2009 am 02. Dezember 2009 in Kraft getreten. Damit ist das bis zum 31. Dezember 2009 befristete Brand- und Katastrophenschutzgesetz zum Teil modifiziert worden. Die Neufassung des HBKG inklusive der Änderungen ist am 03. Dezember 2010 bekannt gemacht (GVBl. I S. 502) worden.
Der anliegend beigefügte Satzungsentwurf hat die Mustersatzung des Hessischen Städte und Gemeindebundes (HSGB), die mit dem Hessischen Städtetag HST) und dem Landesfeuerwehrverband Hessen e.V. und dem Hessischen Ministerium des Innern abgestimmt wurde, zur Grundlage. Berücksichtigt wurden in dem Satzungsentwurf Änderungswünsche der örtlichen Feuerwehren, soweit dies im Hinblick auf gesetzliche Regelungen unbedenklich und zulässig war. Erläuterungen zu den Hintergründen der Neuregelungen ergeben sich aus Anlage 2. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Rödermark (Feuerwehrsatzung)" gemäß dem vorgelegten Entwurf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen
1. Satzungsentwurf 2. Erläuterungen zum gemeinsamen Satzungsmuster des HSGB, des HAST und des Landesfeuerwehrverbandes e. V.
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