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Vorlage - VO/0325/11  

 
 
Betreff: Konzernbilanz Stadt Rödermark zum 31.12.2010
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II/2/2/Jä/Sc
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
24.11.2011 
9. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Vorberatung
06.12.2011 
6. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Rechtliche Grundlagen

 

Gemäß § 114s HGO ist die Stadt Rödermark verpflichtet einen Gesamtabschluss zum Stichtag 31. Dezember des Haushaltsjahres aufzustellen. Wie alle Kommunen ist sie verpflichtet, ihre vollständigen Erträge und Aufwendungen, auch die der ausgegliederten Bereiche, wie z.B. Stadtwerke, auf den Stichtag 31.12. eines jeden Jahres abzubilden. Gleiches gilt für alle Vermögenswerte sowie die kurz-, mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten.

 

Diese rechtliche Verpflichtung wurde bis zum Jahr 2015 ausgesetzt.

 

Der vorliegende Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde freiwillig aufgestellt. Er ist die Zusammenfassung des Jahresabschlusses der Stadt Rödermark mit den Jahresabschlüssen ihrer Beteiligungen.

 

Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes hat am 09. Juni 2011 die GBZ Revisions- und Treuhand AG. Kassel, mit der Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 beauftragt.

 

Der vom Fachbereich Finanzen erstellte Gesamtabschluss wurde von der GBZ Revisions- und Treuhand AG. Kassel, in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt geprüft.

 

Der Gesamtabschluss 2010 wurde am 01. November 2011 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Revisions- und Treuhand AG und des Rechnungsprüfungsamtes versehen.

 

Der Gesamtabschluss

 

Grundsätzlich werden durch den Gesamtabschluss die gleichen Ziele verfolgt wie durch den Jahresabschluss, da die wirtschaftliche Einheit Konzern in Bezug auf den Konzernabschluss wie ein rechtlich einheitliches Unternehmen anzusehen ist. Der Gesamtabschluss soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Rödermark sowie deren Beteiligungen so darstellen, als wären sie ein einziger Aufgabenträger.

 

 

Der Gesamtabschluss umfasst gemäß § 114s Abs. 5 HGO i. V. m. §§ 53 ff. GemHVO-Doppik:

 

1.      Gesamtvermögensrechnung

2.      Gesamtergebnisrechnung

3.      Gesamtfinanzrechnung

4.      Gesamtanhang

5.      Konsolidierungsbericht

 

Im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen muss der Summenabschluss (Zusammenfassung der Einzelabschlüsse Bilanz/GuV) von Doppelerfassungen korrigiert werden

 

  • Kapitalkonsolidierung: Aufrechnung des Beteiligungsbuchwertes gegen das Eigenkapital
  • Schuldenkonsolidierung: Aufrechnung von konzerninternen Forderungen und Schulden
  • Aufwand- und Ertragskonsolidierung: Eliminierung von konzerninternen Erträgen und Aufwendungen.

 

Der Gesamtabschluss ist eine wesentliche Ergänzung zu den Jahresabschlüssen der einzelnen Konzernunternehmen. Durch die Konsolidierung der konzerninternen Beziehungen wird die Verfälschung der Vermögens,- Finanz- und Ertragslage in den Einzelabschlüssen beseitigt und die gesamte wirtschaftliche Einheit abgebildet.

 

 

 

Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden

 

Alle Beteiligungen der Stadt Rödermark werden gemäß § 114s Abs. 7 Satz 1 HGO vollkonsolidiert, da die Stadt die Mehrheit der Stimmrechte besitzt.

 

Zum Konsolidierungskreis zählen:

 

Eigenbetrieb Kommunale Betriebe Rödermark, Rödermark              100%

IC Rödermark AG, Rödermark                            100%

Berufsakademie Rhein-Main GmbH, Rödermark                             85,29%

 

Die Beteiligungen am Gruppenwasserwerk Dieburg und am Sparkassenzweckverband Dieburg wurden gem. § 296 Abs. 1 Nr. 2 HGB und § 114s Abs. 5 Nr. 2 HGO nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Die Beteiligungen werden zu ihren Anschaffungskosten ausgewiesen.

 

Jahresergebnis Konzern Rödermark

 

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Verlust vor Anteilen Dritter in Höhe von

EUR 7.257.233,35 ab.

Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Revisions- und Treuhand AG und des Rechnungsprüfungsamtes vom 01. November 2011 versehenen Gesamtabschluss 2010 mit einem Jahresverlust in Höhe von EUR 7.257.233,45 gemäß § 114u HGO fest.

 

Die Entscheidung nach § 114u Abs. 1 Satz 1 HGO über die Entlastung des Magistrates ist nicht erforderlich, da diese bereits mit den geprüften Einzelabschlüssen 2010 erfolgte.