Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 114s HGO ist die Stadt Rödermark verpflichtet einen Gesamtabschluss zum Stichtag 31. Dezember des Haushaltsjahres aufzustellen. Wie alle Kommunen ist sie verpflichtet, ihre vollständigen Erträge und Aufwendungen, auch die der ausgegliederten Bereiche, wie z.B. Stadtwerke, auf den Stichtag 31.12. eines jeden Jahres abzubilden. Gleiches gilt für alle Vermögenswerte sowie die kurz-, mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten.
Diese rechtliche Verpflichtung wurde bis zum Jahr 2015 ausgesetzt.
Der vorliegende Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde freiwillig aufgestellt. Er ist die Zusammenfassung des Jahresabschlusses der Stadt Rödermark mit den Jahresabschlüssen ihrer Beteiligungen.
Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes hat am 09. Juni 2011 die GBZ Revisions- und Treuhand AG. Kassel, mit der Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 beauftragt.
Der vom Fachbereich Finanzen erstellte Gesamtabschluss wurde von der GBZ Revisions- und Treuhand AG. Kassel, in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt geprüft.
Der Gesamtabschluss 2010 wurde am 01. November 2011 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Revisions- und Treuhand AG und des Rechnungsprüfungsamtes versehen.
Der Gesamtabschluss
Grundsätzlich werden durch den Gesamtabschluss die gleichen Ziele verfolgt wie durch den Jahresabschluss, da die wirtschaftliche Einheit Konzern in Bezug auf den Konzernabschluss wie ein rechtlich einheitliches Unternehmen anzusehen ist. Der Gesamtabschluss soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Rödermark sowie deren Beteiligungen so darstellen, als wären sie ein einziger Aufgabenträger.
Der Gesamtabschluss umfasst gemäß § 114s Abs. 5 HGO i. V. m. §§ 53 ff. GemHVO-Doppik:
1. Gesamtvermögensrechnung 2. Gesamtergebnisrechnung 3. Gesamtfinanzrechnung 4. Gesamtanhang 5. Konsolidierungsbericht
Im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen muss der Summenabschluss (Zusammenfassung der Einzelabschlüsse Bilanz/GuV) von Doppelerfassungen korrigiert werden
Der Gesamtabschluss ist eine wesentliche Ergänzung zu den Jahresabschlüssen der einzelnen Konzernunternehmen. Durch die Konsolidierung der konzerninternen Beziehungen wird die Verfälschung der Vermögens,- Finanz- und Ertragslage in den Einzelabschlüssen beseitigt und die gesamte wirtschaftliche Einheit abgebildet.
Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden
Alle Beteiligungen der Stadt Rödermark werden gemäß § 114s Abs. 7 Satz 1 HGO vollkonsolidiert, da die Stadt die Mehrheit der Stimmrechte besitzt.
Zum Konsolidierungskreis zählen:
Eigenbetrieb Kommunale Betriebe Rödermark, Rödermark 100% IC Rödermark AG, Rödermark 100% Berufsakademie Rhein-Main GmbH, Rödermark 85,29%
Die Beteiligungen am Gruppenwasserwerk Dieburg und am Sparkassenzweckverband Dieburg wurden gem. § 296 Abs. 1 Nr. 2 HGB und § 114s Abs. 5 Nr. 2 HGO nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Die Beteiligungen werden zu ihren Anschaffungskosten ausgewiesen.
Jahresergebnis Konzern Rödermark
Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Verlust vor Anteilen Dritter in Höhe von EUR 7.257.233,35 ab.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Revisions- und Treuhand AG und des Rechnungsprüfungsamtes vom 01. November 2011 versehenen Gesamtabschluss 2010 mit einem Jahresverlust in Höhe von EUR 7.257.233,45 gemäß § 114u HGO fest.
Die Entscheidung nach § 114u Abs. 1 Satz 1 HGO über die Entlastung des Magistrates ist nicht erforderlich, da diese bereits mit den geprüften Einzelabschlüssen 2010 erfolgte.
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