Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Mit Inkrafttreten der von der Stadtverordnetenversammlung am 20.03.2007 beschlossenen Friedhofssatzung wurde den muslimischen Mitbürgern der Anspruch gewährt, sich auf einem der beiden Friedhöfe Rödermark entsprechend der Ausrichtung nach Mekka bestatten zu lassen. Im Zuge der in 2010 erstellten Friedhofskonzeption war es daher erforderlich, über die Umsetzung bzw. die Ausgestaltung der in § 9 der Friedhofssatzung aufgeführten Optionen nachzudenken, die sowohl für die muslimischen Mitbürger als auch für die traditionell geprägte Bevölkerung zufriedenstellend sind.
Der erarbeitete Vorschlag sieht die Herrichtung erst einmal nur eines muslimischen Grabfeldes vor. Grund hierfür ist der Gedanke, in den kommenden Jahren den Bedarf an muslimischen Gräbern bzw. die Akzeptanz eines solchen Grabfeldes zu eruieren.
Sowohl das auf dem Friedhof Ober-Roden im Bereich der Rasengräber als auch das auf dem Friedhof Urberach im neuen Friedhofsteil vorgeschlagene Grabfeld bieten beide die erforderlichen Voraussetzungen für diese Art der Bestattung, und zwar
- sog. „jungfräulicher“ Boden - Belegung in Ausrichtung nach Mekka möglich (Süd-Süd-Ost) - Lage ist jeweils etwas ausgegliedert vom Kernbereich des Friedhofs, so dass möglichen Konflikten, z. B. durch Grabpflege und Grabgestaltung, vorgebeugt werden kann.
Es bedarf daher seitens des Magistrats der Entscheidung, ob ein solches Grabfeld auf beiden Friedhöfen oder aber vorerst nur auf einem Friedhof errichtet werden soll.
Ferner ist zu entscheiden, in welchem Friedhofsteil in Urberach das muslimische Grabfeld eingerichtet werden soll.
Lt. überschlägiger Ermittlung des die Konzeption erstellenden Ingenieurbüros (Fa. PlanRat) ist ein Platzkontingent auf den Friedhöfen wie folgt vorhanden:
PlanRat empfiehlt die Errichtung des Grabfeldes auf dem Friedhof Urberach deshalb, da so die auf dem Friedhof Ober-Roden vorgesehene Umnutzung der Gräberfelder nördlich des Bachlaufs in Grünanlagen forciert werden kann. Außerdem bietet der Friedhof Urberach im Falle einer sehr starken Belegungsnachfrage die Option der Erweiterung des Gräberfeldes.
Für den Haushalt 2012 wurden für den Friedhof Urberach 20.000 € zur Einrichtung alternativer Bestattungsangebote inkl. muslimischen Grabfeld angemeldet. Diese Maßnahme wurde in die Priorität 4 eingeteilt.
Der Magistrat hat die Errichtung eines muslimischen Grabfeldes, vorerst auf dem Friedhof in Urberach, Feld „Neu C“, beschlossen. Die Gestaltung soll die Aufstellung eines Steinkatafalks (Kosten ca. 2.500 €) sowie die Einfriedung mit einer Hecke beinhalten.
Die Belegung soll an der Friedhofsmauer beginnen und Richtung Weg wachsen.
Die notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von 20.000 € für die Errichtung alternativer Bestattungsangebote sowie für die Einrichtung eines muslimischen Grabfeldes werden im Haushaltsjahr 2012 bereitgestellt.
Der Magistrat empfiehlt die weitere Erörterung im Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur (FSIK).
Finanzielle Auswirkungen:
JA
Im Haushalt 2011 stehen nach der Übertragung von Haushaltsresten bei der Investition 1-5-31K „Erweiterung, Um- und Ausbau Friedhof Urberach“ 54.883,41 € zur Verfügung. Diese Mittel wurden zur Fortsetzung der Friedhofskonzeption übertragen und sind zur Errichtung einer Urnengemeinschaftsanlage vorgesehen. Im Entwurf des Haushaltes 2012 sind keine Mittel bei der Investition 1-5-31K vorgesehen. Die geplanten, neuen Maßnahmen des Friedhofskonzeptes Urberach in Höhe von 40.000 € (20.000 € Bestattungsangebote inkl. muslimisches Grabfeld; 13.000 € Sanierung Friedhofsmauer; 6.000 € Fahrradständer und Bänke) wurden in der Prioritätenliste der Priorität 4 zugeordnet. 22.09.11 Mo
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