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Sachverhalt/Begründung:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2012 zur Beratung vor.
Der Entwurf des Haushaltes 2012 sieht einen unausgeglichenen Ergebnishaushalt vor. Das geplante Jahresergebnis weist ein Defizit von 9.541.494,07€ aus.
Für den Finanzhaushalt ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.02.2010 (bekräftigt durch Beschluss vom 22.03.2011) zu beachten, danach soll ab dem Jahr 2012 eine Nettoneuverschuldung konsequent ausgeschlossen werden.
Aus diesem Grund wurden alle neuen, durch die Fachbereiche geplanten Investitionen, in Prioritäten von 1- 4 eingeteilt.
In den Entwurf des Finanzhaushaltes wurden alle Investitionen eingearbeitet die zwingend zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes erforderlich sind oder für die eine rechtliche Verpflichtung vorliegt oder die aus anderen Gründen die Priorität 1 erhalten haben.
Die in den Entwurf des Finanzhaushaltes eingearbeiteten Investitionen würden eine Kreditaufnahme in Höhe von 574.327,50 € verursachen und lägen somit mit 3.872,50 € unterhalb der Grenze für eine Nettoneuverschuldung.
Zur wirtschaftlichen Sicherung des Vermögens der Stadt Rödermark und aus anderen Erwägungen heraus wären weitere Investitionen erforderlich. Diese Investitionen sind mit den Prioritäten 2 – 4 in der Anlage abgebildet.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung verweist den Entwurf des Haushaltsplanes 2012 zur Beratung in die Ausschüsse.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen
Haushaltsplan 2012 Erläuterungen zu den Investitionen 2012 Übersicht über die Investitionen 2012 (mit Priorisierung 1 – 4)
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