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Vorlage - IFA/0056/11  

 
 
Betreff: Bürgerbeteiligung bei Stadtplanung im Ortskern von Ober-Roden (Änderungsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Interfraktioneller Antrag
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
15.02.2011 
39. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.06.2008 einstimmig den Magistrat mit der Erarbeitung einer Gestaltungssatzung für die Ortsmitte von Ober-Roden beauftragt. Diesen Beschluss wollen die Antragsteller nun gemeinsam aufheben und eine neu aufgesetzte Kommunikations- und Beteiligungsoffensive folgen lassen.

 

Auf einschränkende Regelungen soll hierbei in einem offenen Prozess bewusst verzichtet werden. Maßnahmen zur Belebung des Ortskerns sollen und müssen im Konsens mit allen Beteiligten - also Politik, Bürgerschaft, Gewerbe und Interessengemeinschaften - erfolgen.

 

Über weitere Maßnahmen planerischer oder fördernder oder sonstiger Art kann und soll erst nach einer eingehenden Bürgerbeteiligung entschieden werden.

 

Insbesondere muss über die Grundsätze der weiteren Entwicklung diskutiert werden.

 

Erst wenn Einigkeit über diese Grundsätze erzielt wurde, kann über weitergehende Einzelmaßnahmen beraten werden.                   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt daher:

 

1.      Der Magistrat wird beauftragt, die Erfordernisse von Stadtplanung im
Ober-Rodener Ortskern darzustellen und zu bewerten. Ebenfalls sind die Möglichkeiten einer Stadtplanung im Ober-Rodener Ortskern darzustellen und zu bewerten.

2.      Zur Bewertung ist insbesondere eine umfassende Bürgerbeteiligung durchzuführen.

 

Die Bürger sind hierbei über folgende Umstände und Handlungsmöglichkeiten umfassend zu informieren und zu befragen:

 

a)      Entwicklungsgeschichte des Fränkischen Rundlings im Ober-Rodener Ortskern;

b)     Bedeutung gewachsener Strukturen für die weitere Stadtplanung;

c)      Defizite und Probleme bei der Siedlungsstruktur im Ober-Rodener Ortskern (Darstellung positiver Beispiele bei der Entwicklung);

d)     Eigeninitiative von Anwohnern und Eigentümern zur Verbesserung der baulichen Strukturen im Ober-Rodener Ortskern;

e)      Möglichkeiten zur Unterstützung solcher Eigenmaßnahmen durch die Stadt;

f)       Möglichkeiten von Stadtplanung in einem gewachsenen Ortskern;

g)     Beitrag der Stadt für eine weiteren Belebung und Sanierung (städtische Gebäude und Flächen, Wirtschaftsförderung, Beratung);

h)     Ausweitung der Belebungs- und Sanierungsmaßnahmen auf die Seitenstraßen des Ortskerns;

 

3.      Der Magistrat wird beauftragt, zum Zwecke der weiteren intensiven Diskussion über die Zukunft der „Ortkernentwicklung Ober-Roden“ einen Arbeitskreis einzuberufen. Teilnehmen können hieran alle interessierten Anwohner, Anlieger, das vor Ort ansässige Gewerbe und sonstigen Gruppierungen.

 

4.      Zum Abschluss der Arbeit des Arbeitskreises werden die Ergebnisse in einer Bürgerversammlung vorgestellt und diskutiert.

 

Der am 18.06.2008 gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Erarbeitung und Einführung einer Gestaltungssatzung für die Ortsmitte von Ober-Roden nach der HBO wird aufgehoben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: