Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Eine Biogasanlage kann innerhalb der Gemarkungsgrenzen im Ballungsgebiet generell sowie ökologisch sinnvoll und verträglich - wenn - überhaupt nur in Frage kommen, wenn bei Standortauswahl und späterem Betrieb folgende Parameter zwingend eingehalten bzw. strikt beachtet werden:
· kurze Anlieferungswege betreffend die Biomasse zur Vergärung · keine Verwendung von Biomasse aus Monokulturen · keine Verwendung von Lebensmitteln · keine Verwendung von Biomasse, deren Anbau zur ökologischen Verödung führt oder führen kann · keine belastenden Geruchsemissionen für die umliegenden Siedlungsgebiete
In der Summe betrachtet ist objektiv erkennbar, dass kein Standort im Rödermärker Gemarkungsgebiet allen Forderungen gerecht werden kann und überdies ein ökologisch verträglicher oder sinnvoller und zugleich ökonomischer Alltagsbetrieb unter Beachtung der genannten Maximen ausgeschlossen ist. Insofern ist es nur folgerichtig, festzustellen, dass die Errichtung einer Biogasanlage in Rödermark nicht sinnvoll ist und daher konsequenterweise alle Bemühungen und Bestrebungen hinsichtlich der Errichtung einer Biogasanlage einzustellen und vor allem kein Geld mehr un- oder mittelbar mehr für das Projekt auszugeben.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.) Der Beschluss vom 09.02.2010 über die Änderung des BPlan A 41 „Rödermarkring III“ und Neuaufstellung eines BPlan A 41.1 „Am Kompostierungsplatz“ für die Errichtung einer Biogasanlage wird aufgehoben.
2.) Die Errichtung einer Biogasanlage innerhalb des Rödermärker Gemarkungsgebiet wird nicht (mehr) als sinnvoll erachtet. Sämtliche Bestrebungen diesbezüglich, inkl. Standortsuche(-en), sind einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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