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Vorlage - FDP/0045/11  

 
 
Betreff: "Biogasanlage" (Konkurrierender Hauptantrag zu TOP 19.1-19.3)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
15.02.2011 
39. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
02.02.2011 
41. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur zurückgestellt   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
03.02.2011 
46. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Eine Biogasanlage kann innerhalb der Gemarkungsgrenzen im Ballungsgebiet generell sowie ökologisch sinnvoll und verträglich - wenn - überhaupt nur in Frage kommen, wenn bei Standortauswahl und späterem Betrieb folgende Parameter zwingend eingehalten bzw. strikt beachtet werden:

 

·         kurze Anlieferungswege betreffend die Biomasse zur Vergärung

·         keine Verwendung von Biomasse aus Monokulturen

·         keine Verwendung von Lebensmitteln

·         keine Verwendung von Biomasse, deren Anbau zur ökologischen Verödung führt oder führen kann

·         keine belastenden Geruchsemissionen für die umliegenden Siedlungsgebiete

 

In der Summe betrachtet ist objektiv erkennbar, dass kein Standort im Rödermärker Gemarkungsgebiet allen Forderungen gerecht werden kann und überdies ein ökologisch verträglicher oder sinnvoller und zugleich ökonomischer Alltagsbetrieb unter Beachtung der genannten Maximen ausgeschlossen ist. Insofern ist es nur folgerichtig, festzustellen, dass die Errichtung einer Biogasanlage in Rödermark nicht sinnvoll ist und daher konsequenterweise alle Bemühungen und Bestrebungen hinsichtlich der Errichtung einer Biogasanlage einzustellen und vor allem kein Geld mehr un- oder mittelbar mehr für das Projekt auszugeben.   

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.)              Der Beschluss vom 09.02.2010 über die Änderung des BPlan A 41 „Rödermarkring III“ und Neuaufstellung eines BPlan A 41.1 „Am Kompostierungsplatz“ für die Errichtung einer Biogasanlage wird aufgehoben.

 

 

2.)              Die Errichtung einer Biogasanlage innerhalb des Rödermärker Gemarkungsgebiet wird nicht (mehr) als sinnvoll erachtet. Sämtliche Bestrebungen diesbezüglich, inkl. Standortsuche(-en), sind einzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: