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Vorlage - CUS/0030/11  

 
 
Betreff: Widerspruch des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und SPD-Fraktion
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
02.02.2011 
41. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur zurückgestellt   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
03.02.2011 
46. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
15.02.2011 
39. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird Wort halten und die Grundlagen für eine Realisierung des Projektes „Betreutes Wohnen“ bis zum Ende der Wahlperiode beschließen. Hierzu ist der Widerspruch des Bürgermeisters zurückzuweisen.

 

Da der Bürgermeister in seinem Widerspruch keine Rechtsverletzung gerügt hat, ist eine Beanstandung nicht möglich. Das interne Kontrollverfahren ist durch die Zurückweisung des Widerspruchs rechtsverbindlich abgeschlossen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Widerspruch des Bürgermeisters gegen den Beschluss der STAVO vom 07.12.2010 betreffend „Betreutes Wohnen“ wird zurückgewiesen.

 

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 7.12.2010 betreffend „Betreutes Wohnen“ wird aufrecht erhalten und bekräftigt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung