Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung wird Wort halten und die Grundlagen für eine Realisierung des Projektes „Betreutes Wohnen“ bis zum Ende der Wahlperiode beschließen. Hierzu ist der Widerspruch des Bürgermeisters zurückzuweisen.
Da der Bürgermeister in seinem Widerspruch keine Rechtsverletzung gerügt hat, ist eine Beanstandung nicht möglich. Das interne Kontrollverfahren ist durch die Zurückweisung des Widerspruchs rechtsverbindlich abgeschlossen. Beschlussvorschlag:
Der Widerspruch des Bürgermeisters gegen den Beschluss der STAVO vom 07.12.2010 betreffend „Betreutes Wohnen“ wird zurückgewiesen.
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 7.12.2010 betreffend „Betreutes Wohnen“ wird aufrecht erhalten und bekräftigt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung |
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