Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Vor einiger Zeit schuf die Deutsche Post AG mit dem so genannten E-Postbrief (www.epost.de) ein neues, offizielles Kommunikationsmittel zwischen E-Mail und klassischem Brief. Schon heute haben sich u.a. viele öffentlich-rechtliche Körperschaften, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie Banken und Versicherungen für den E-Postbrief entschieden und sind schon bzw. bald via E-Postbrief erreichbar. Mit dem E-Postbrief können (im Gegensatz zur E-Mail) offizielle Rechtsgeschäfte verbindlich erledigt und vertraulich (elektronisch) kommuniziert werden. Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, im Fachausschuss WSM zu berichten,
1.) ob und inwieweit durch Einführung des E-Postbrief in der Verwaltung sowohl intern als auch extern Kosten gespart und die Kommunikation digitalisiert und vereinfacht werden kann. 2.) ob, wie und welche „Behördengänge“ von Bürgerinnen und Bürgern durch den Einsatz bzw. die Verwendung des E-Postbrief erleichtert, vereinfacht oder gar gänzlich elektronisch erledigt werden können. 3.) ob und ggf. wie der E-Postbrief im Stadtverordnetenbüro zur Vermeidung von Botenfahrten im Stadtgebiet (auch im Hinblick auf die papierlose STAVO) und/oder zur allgemeinen Kostenreduktion im Porto- und Büromaterialbereich Verwendung finden kann.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung |
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