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Vorlage - CUS/0021/11  

 
 
Betreff: Haushalt 2011 (Berichtsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und SPD-Fraktion
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Anhörung
03.02.2011 
46. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgestellt   
21.02.2011 
47. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Haushalt) zurückgestellt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10.02.2010 folgenden Antrag mit Mehrheit beschlossen:

 

1.              Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark stellt fest, dass die derzeitige Haushaltssituation eine frühzeitige Planung für das Haushaltsjahr 2011 erforderlich macht.

 

2.              Der Magistrat der Stadt Rödermark wird daher beauftragt, nachfolgende Parameter bei der Planung des Haushaltsjahrs 2011 zu berücksichtigen:

 

a)              Im Haushalt 2011 ist eine Nettoneuverschuldung der Stadt Rödermark auszuschließen.

 

b)              Ausgenommen von Buchstabe a) können und sollen bereits begonnene Investitionen im Jahre 2010 zu Ende geführt werden.

 

c)              Sämtliche Steueransätze für Gemeindesteuern bleiben unverändert auf dem Niveau von 2010 bestehen.

 

d)     Die Personalkosten sind inkl. der Altersversorgung auf dem Niveau von 2010 festzuschreiben. Änderungen sind möglich, wenn durch gesetzliche Regelungen Leistungsstandards erhöht werden. Sollte das Personalentwicklungskonzept andere Entscheidungen notwendig machen, ist dieses entsprechend zu berücksichtigen. Betriebsbedingte Beendigungskündigungen sind jedoch auszuschließen.

 

e)      Bei den Sach- und Materialkosten sind in allen Bereichen 5% einzusparen.

 

f)       Hinsichtlich der Gebührenhaushalte sind Gespräche mit umliegenden Kommunen zu führen, wie diese ggf. moderat und kostendeckend angepasst werden können.

 

g)     Es ist durch den Magistrat zu prüfen und darzustellen, welche Handlungsmöglichkeiten in den Bereichen Wirtschaftsförderung und Standortmarketing in Zukunft bestehen. Sämtliche Handlungsfelder sind im Einzelnen darzustellen und insbesondere die spezifischen Gegebenheiten in Rödermark zu bewerten. Des Weiteren sind in einer vergleichenden Untersuchung die verschiedenen Organisationsformen, die für eine Wirtschaftsförderung denkbar sind, darzustellen.

 

h)     Im Bezug auf den Verkauf der städtischen Wohnungen ist erneut zu prüfen, ob der Verkauf an eine Wohnungsbaugesellschaft realisierbar ist.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt darüber hinaus, dass unmittelbar nach der Sommerpause eine erste Beratung zu den o.g. Vorgaben im Haupt- und Finanzausschuss erfolgt.

 

Dabei sind dem Ausschuss auch die konkreten Halbjahresergebnisse des Haushaltesjahres 2010 und eine Prognose für das Ende des Haushaltsjahres 2010 darzustellen.

 

Wir fragen daher an und bitten hierzu im Haupt- und Finanzausschuss Bericht zu erstatten:

 

  1. Welcher dieser beschlossenen Maßnahmen der Stadtverordnetenversammlung wurden bisher im Magistrat besprochen und zu welchen Ergebnissen ist der Magistrat gekommen?

 

  1. Wurden die Punkte 2a, 2c, 2d und 2e) des Beschlusses vom 10.02.2010 im Entwurf des Haushalts 2011 berücksichtigt?

 

  1. Welche Gespräche wurden mit umliegenden Kommunen geführt und zu welchen Ergebnissen ist man hierbei gekommen?

 

  1. Zu welchen Ergebnissen ist der Magistrat in Sachen Wirtschaftsförderung und Verkauf der städtischen Wohnungen gekommen?

 

  1. Welche der beschlossenen Punkte können abschließend als erledigt angesehen werden und welche sind offen?