Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Wie sich im Nachgang zum Widerspruch des Bürgermeisters zum Beschluss „Haus am Mühlengrund“ gezeigt hat, ist die Sache zum jetzigen Zeitpunkt weder abschließend entscheidungsreif noch besteht akuter Handlungsbedarf, da das betreffende Grundstück an der Ober-Rodener Straße noch mindestens 2 Jahre lang von der BA Rhein-Main genutzt werden wird. In der Sache liegen aktuell nicht nur verschiedene bauliche Vorschläge auf dem Tisch, sondern es gibt auch verschiedene Interessenten mit unterschiedlichen Nutzungsideen. Bevor nun eine Entscheidung sachgerecht und zukunftsorientiert getroffen werden kann, müssen alle Varianten, Pläne, Konzepte und Ideen aller Interessenten auf den Tisch und umfassend analysiert und gegeneinander abgewogen werden. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Beschluss STV/013/10 „Betreutes Wohnen (Änderungsantrag)“ vom 7.12.2010 wird hinsichtlich der Realisierung der von den KBR vorgestellten baulichen Konzeptionen im Rahmen eines Betreuten Wohnens auf den Grundstücken Ober-Rodener Straße 18–20 aufgehoben. Der zweite Teil des Beschlusses, Kauf des Grundstücks Ober-Rodener-Straße 20, Gemarkung Urberach, Flur 9, Flurstück 58/25, mit ca. 1.912 m2, wird bis auf weitere Beschlussfassung ruhen gelassen und nicht vollzogen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung |
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