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Vorlage - VO/0009/11  

 
 
Betreff: Sanierungsverpflichtung im Bereich der Altdeponie "Lengertenweg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/4/704-41/K
Federführend:Fachbereich 6   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
02.02.2011 
41. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
03.02.2011 
46. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
15.02.2011 
39. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Im Zusammenhang mit der Baulandumlegung „Westlich Albert-Einstein-Straße“ und den Widersprüchen der Beteiligten Angelika Schierz und Mechthilde Zöller musste der Magistrat die Verpflichtung zum Bodenaustausch auf den betroffenen Flächen eingehen.

 

Hierfür wurde bei der Anmeldung der Haushaltmittel für 2011 auf der Kostenstelle 361000 unter dem Kostenträger 70.13.01 ein Betrag von zunächst 170.000 € angemeldet. Mit Datum vom 11.10.10 legte das beauftragte Ingenieurbüro auf der Basis neuer Erkenntnisse eine aktualisierte Kostenschätzung vor.

 

Die empfohlenen Räumungsvariante wird nach jetzigem Sachstand Kosten von ca. 200.000 € verursachen.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass je nach Charakter der bei der Räumung angefundenen Materialien die Kosten auch höher liegen können. Im günstigen Fall muss der Betrag hingegen nicht voll beansprucht werden. Die genannte Kostengröße geht von einem vom beauftragten Ingenieurbüro als realistisch erachteten Fall aus.

 

Die Eheleute Schierz fordern auf Grund Ihres Bauvorhabens nunmehr den kurzfristigen Bodenaustausch ein, da sie Mitte des Jahres mit ihrem Hochbau beginnen wollen.

 

Chronologie

 

Datum

Bemerkung

1992-08-31

Magistratsbeschluss zur Baulandumlegung „Westlich Albert-Einstein-Straße“ und den Widersprüchen der Beteiligten Angelika Schierz und Mechthilde Zöller. Der Magistrat verpflichtet sich, auf den im einen Plan festgehaltenen Teilungsgrundstücken erforderlichenfalls einen Bodenaustausch durchzuführen. Das Erfordernis ist durch ein Bodengutachten nachzuweisen.

 

Darauf erfolgte ein Eintrag im Umlegungsverzeichnis:

 

1. Auf den folgenden dargestellten Grundstückteilen wird – soweit erforderlich –  ein Bodenaustausch durchgeführt und das Gelände bis auf die Höhe des angrenzenden Grundstückes abgetragen. Das Erfordernis wird durch ein Bodengutachten festgestellt.

 

2. Werden bei der Errichtung von Bauwerken aufgrund der Auffüllungen besondere zusätzliche Gründungsmaßnahmen erforderlich, trägt die Stadt die nachgewiesenen Mehrkosten.

1999-03

Erlass des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) gemäß dem nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wieder herzustellen ist. Hierzu sind u. a. schädliche Bodenveränderungen abzuwehren sowie Boden und Altlasten zu sanieren.

2002

Vertiefende Untersuchung der Altablagerung „Am Lengertenweg“ durch das Büro H+S.

2003-2009

Grundwassermonitoring rings um die Altablagerung „Am Lengertenweg“ durch das Büro H+S

XXXX

Kompletträumung des nordöstlichen Nachbargrundstückes (Gem. 749 / Flur 26 / Flurstück 463, Lengertenweg 31,  Eigentümer Klaus Balle, ehemals Gotta/Jäger/

Spieß) wegen Gründungsmaßnahmen.

2007-09-18

Stellungnahme des RP Darmstadt zur Bebauung des Grundstückes von Frau Zöller (Gem. 749 / Flur 26 / Flurstück 460). Gegen einen Aushub der Altablagerung bestehen keine Einwände; es ist ein Konzept mit detaillierten Aushubmengen, der Erfolgskontrolle, des Arbeitsschutzes etc. vorzulegen.

2009-05-05

Entlassung der Fläche 438 012 020 000 016 aus den Altlastenverdacht durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

2010-07-22

Informelle Bauvoranfrage von Herrn Schierz bei der Stadt Rödermark. Antrag auf Vornahme eines Bodenaustausches,

2010-09-13

Erörterung der Sachlage zwischen Bauverwaltung, KBR und Ing.-Büro Heberer + Schleicher mit dem Ergebnis der Anfertigung eines Kostengutachtens 

2010-10-11

Vorlage des Gutachtens zur Gegenüberstellung der Kosten verschiedener Räumungsvarianten vom Büro Heberer+Schleicher (H+S). Als Varianten wurden die vollständige Räumung, die Teilräumung bis 0,5 m unter Gelände und die Räumung bis 1 m unter Gelände gegenübergestellt.

2010-10-12

Schriftliche Benachrichtigung und Voranfrage beim RP Darmstadt durch das Ing.-Büros H+S bezüglich der vom RP gewünschten Räumungsvariante.

2011

Haushalt 2011: Einstellung von 200.000,- € aufgrund der Verpflichtungserklärung der Stadt; K.St. 361000, K.Träger 70.1.3.01

 



Beschlussvorschlag:

 

Es werden 200.000 € auf Grund der im Rahmen der Baulandumlegung „Westlich der Albert-Einsteinstraße“ eingegangenen Verpflichtung bereitgestellt. Die Änderungsliste zum Entwurf des Produkthaushaltsplans 2011 ist entsprechend zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung sowie der Genehmigung des Haushaltes 2011 durch die Kommunalaufsicht des Kreises Offenbach stehen im Entwurf des Haushaltes 2011 bereits Mittel in Höhe von 200.000,-- € zur Verfügung (Sachkonto 616511, Kostenstelle 361000, Produkt 06.4.02). Eine Aufstockung der Mittel über die Änderungsliste ist somit nicht erforderlich .

 

Aufgrund der bereits bestehenden vertraglichen Verpflichtung ist die Zahlung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung möglich.

/He, 19.01.2011