Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0384/10  

 
 
Betreff: Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2010 der Kommunalen Betriebe Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:KBR
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Geschäftsbereich B   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
03.02.2011 
46. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
15.02.2011 
39. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

Gemäß § 22 Eigenbetriebsgesetz ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang und dem Lagebericht besteht. Der Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz von einem Wirtschaftsprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen.

 

Die Zuständigkeit für die Bestellung des Prüfers liegt gemäß § 5 Nr. 13 des Eigenbetriebsgesetzes bei der Stadtverordnetenversammlung. Nach § 7 Abs. 3 Nr. 7 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission einen Vorschlag für den Prüfer

zu unterbreiten.

 

Für die Prüfung der Kommunalen Betriebe Rödermark liegt der Betriebsleitung ein Angebot vom 04.01.2011 der Firma GBZ Treuhand Hessen AG, Kassel, in Höhe von 12.200,00 € zuzüglich der Schreibauslagen, der Reisekosten und der Umsatzsteuer vor.

 

Das städtische Rechnungsprüfungsamt beauftragt ebenfalls die Firma GBZ Treuhand Hessen AG mit der Prüfung des städtischen Jahresabschlusses 2010.

 

Die Betriebsleitung empfiehlt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GBZ Treuhand Hessen AG, Kassel, mit der Prüfung der Eröffnungsbilanz der Kommunalen Betriebe Rödermark und des Jahresabschlusses 2010 zu beauftragen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

GBZ Treuhand Hessen AG, Kassel, mit der Prüfung der Eröffnungsbilanz sowie des

Jahresabschlusses 2010 der Kommunalen Betriebe Rödermark zu beauftragen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: