Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Eine wesentliche Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung ist die städtebauliche Ordnung, Planung und Entwicklung (§ 10 I BauGB i.V.m. § 51 HGO). Um dieses Thema sachgerecht sowie objektiv erörtern und beraten zu können, im Allgemeinen wie auch im speziellen, ist es erforderlich, einen qualifizierten Überblick über die verbliebenen freien städtischen Grund- und Flurstücke – unabhängig von der jeweiligen aktuellen baurechtlichen Zuordnung - zu bekommen/haben. Optimalerweise kann dieses Ziel mittels Kartenmaterials erreicht werden.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und im WSM Fachausschuss ausführlich zu berichten, wo die Stadt Rödermark allgemein und insgesamt noch über nennenswert große zusammenhängende Gründstücksflächen verfügt - auch im unbeplanten und Außenbereich; unabhängig von den planerischen Festsetzungen im RegFNP - die theoretisch und unabhängig von den jeweiligen jetzigen Nutzungsfestsetzungen als zukünftige Gewerbe-, Misch- oder Siedlungsflächen generell tauglich wären.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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