Bürgerinformationssystem

Vorlage - IFA/0194/10  

 
 
Betreff: Kreisumlage (Änderungsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Interfraktioneller Antrag
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
29.06.2010 
36. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Auf Anweisung des Regierungspräsidenten als Aufsichtsbehörde für den Kreis Offenbach soll die Kreisumlage bereits für das Haushaltsjahr 2010 um 1,5 Punkte auf insgesamt 57,5 Prozentpunkte erhöht werden. Dies würde für die Stadt Rödermark Mehrausgaben von etwa 428.000 € bedeuten. Eine solche Erhöhung hätte für die Stadt Rödermark und ihr Bürger erhebliche Auswirkungen. Leistungskürzungen bzw. -einschränkungen wären die zwangsläufige Folge.

 

Das Regierungspräsidium in Darmstadt hat gegenüber dem Kreis Offenbach unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass die Erhöhung der Kreisumlage nicht nur eine Auflage unter vielen, sondern eine Bedingung zur Genehmigung des Haushaltes 2010 ist. Der Kreis Offenbach kann diese Bedingung aus eigener  Entscheidung nicht abwenden.

 

Da die finanzielle Ausstattung der kommunalen Gebietskörperschaften insgesamt nicht ausreichend ist, besteht nur dann die Aussicht auf eine Änderung der Verhältnisse, wenn sich die kommunale Familie gemeinsam dagegen wehrt.

 

Dies setzt voraus, dass keine Gebietskörperschaft sich durch eigene Entscheidungen zu Lasten einer anderen einen finanziellen Vorteil verschafft. Jede Gebietskörperschaft hat ihre finanziellen Schwierigkeiten als Teil einer allgemeinen Misere zu begreifen und einzuordnen.

 

Durch eine entsprechende Vorgabe des Innenministeriums sollten daher die Regierungspräsidien angewiesen werden, bei der Genehmigung von Haushalten nicht eine kommunale Ebene zu Lasten der anderen zu entlasten. Das eigentliche Übel liegt in der unzureichenden finanziellen Ausstattung der Kommunen bzw. der Verlagerung von Kosten von Bundes- und Landesebene auf die Kommunen. Nicht hinnehmbar ist z.B., dass die Kommunen mit den Sozialausgaben im großen Umfang gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgaben finanzieren und dabei keinen wesentlichen Einfluss auf diese Ausgaben haben.

 

Statt endloser politischer Debatten über Steuerentlastungen brauchen wir eine klare Ausrichtung für Reformen der Kommunalfinanzen. Diese Reformen müssen dazu beitragen, dass die finanzielle Ausstattung der Kommunen ihren Aufgaben entsprechend ausgestaltet ist und die kommunalen Finanzen insgesamt zukunftsfest gestaltet werde


Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung von Rödermark fordert das Hesssiche Innen-ministerium auf sicherzustellen, dass die Aufsichtsbehörden (hier: Regierungs-präsidien) die Landkreise mit defizitären Haushalten so lange nicht zu einer Erhöhung der Kreisumlagen zwingen, so lange die Mehrzahl der kreisangehörigen Kommunen selber defizitäre Haushalte ausweisen.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark fordert ebenso den Landkreis Offenbach auf, alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, um eine Erhöhung der Kreisumlage nicht wirksam werden zu lassen.

 

3.      Gleichzeitig fordert die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat auf, sich gemeinsam mit anderen benachbarten Kommunen und über diese Grenzen hinaus zur Einreichung einer Verfassungsklage abzustimmen, welche sich gegen eine unzureichende Steuerausstattung der hessischen Kommunen richtet.

 

4.      Ebenso wird der Magistrat aufgefordert, sich gemeinsam mit den kommunalen Interessensverbänden beim Land Hessen für eine Neuordnung der kommunalen Finanzausstattung einzusetzen. Eine Neuordnung soll das Ziel verfolgen, eine gerechtere und aufgabengemäße Verteilung der Steuermittel zu gewährleisten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: