Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Das Gewerbegrundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 27 Nr. 255/2, Carl-Zeiss-Str. 49 mit 886 qm und eine Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 27 Nr. 307 von ca. 210 qm, sind evtl. für die Errichtung eines Gebäudes zur Unterbringung einer U 3-Gruppe vorgesehen. Diese Fläche soll daher aus dem Anlagevermögen der Stadt in das Vermögen der Kommunalen Betriebe überführt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 13.02.2007 den Verkauf des Grundstücks Carl-Zeiss-Straße 49 an die Herren Reusch, Gotta, Kutschera und Heid beschlossen. Dieser Beschluss ist aufzuheben, da die Herren Reusch, Gotta und Kutschera das ehemalige Empfangsgebäude des Bahnhofs Ober-Roden erwerben werden. Beschlussvorschlag:
1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.02.2007 bezüglich des Verkaufs des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 27 Nr. 255/2, Carl-Zeiss-Straße 49 mit 886 qm an die Herren Reusch, Gotta, Kutschera und Heid wird aufgehoben.
2. Das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 27 Nr. 255/2, Carl-Zeiss-Straße 49 mit 886 qm und eine Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 27 Nr. 307 von ca. 210 qm werden zum 01.10.2010 aus dem Anlagevermögen der Stadt Rödermark in das Vermögen der Kommunalen Betriebe Rödermark übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA
Das Grundstück befindet sich als unbebautes Grundstück mit einem Buchwert von 3.544,-- € im Anlagevermögen der Stadt Rödermark. 23.06.10 Mo
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