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Vorlage - VO/0190/10  

 
 
Betreff: Anmietung des Gebäudes Schillerstraße 17 1/10
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Personal   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
29.06.2010 
36. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
25Baubeschreibung PDF-Dokument

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10.2.2010 den Beschluß gefasst, im Gebiet Seewald ein temporäres Stadtteilentwicklungsbüro einzurichten. Aufgabe des Büros ist, mit den Bewohnern des Seewaldgebietes eine Konzeption zur Entwicklung des Stadtteils zu erarbeiten mit folgender Zielrichtung:

 

-          Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten allgemeiner Art

-          Weiterentwicklung der Angebote der Kindertagesstätten

-          Erschließung von Selbsthilfepotentialen für Ältere, Familien mit Kindern und im speziellen für Frauen

-          Verbesserung des Wohnumfeldes durch mehr „Grün“ in den verdichteten Teilen

-          Entwicklung von Maßnahmen und Projekten auf der Grundlage des Integrationskonzeptes der Stadt Rödermark.

 

In Anbetracht der eröffneten Möglichkeit, die Liegenschaft Schillerstraße 17 (früher Edeka-Markt, zuletzt Internetcafé, einer städtischen Nutzung als „Quartiertreff“ zuzuführen, beauftragte die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat, die Verhandlungen mit dem Eigentümer fortzuführen mit dem Ziel, dort einen „Seewaldtreff“ einzurichten, in welchem eine Konzeption mit folgenden Schwer-punkten:

 

a)      Jugendkulturarbeit, insbesondere auch mit Mädchen

b)     Seniorenarbeit, insbesondere auch für Migranten

c)      Interkulturelle und generationenübergreifende Arbeit

d)     Vernetzung mit dem Familienzentrum Liebigstraße und der Kita Lessingstraße

e)      Anlaufstelle mit Beratungsangeboten im Wohngebiet

f)       Übungsräume für Musikgruppen im Untergeschoß.

 

Die fortgesetzten Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer sind zum Abschluß gebracht. Es liegt der in der Anlage befindliche Entwurf eines Mietvertrages mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einem Mietzins von 2.000,- € monatlich zuzüglich Neben-kosten vor; des Weiteren eine Kurzbaubeschreibung hinsichtlich der Ausstattung der Räume.

 

Im Falle des Abschlusses des bezeichneten Mietvertrages wären die Räume ca. ab Oktober/November 2010 für die städtischen Zwecke nutzbar.

 

Da gemäß § 2 Abs. 3 Ziff. 6 der Hauptsatzung der Stadt Rödermark der Abschluß von Mietverträgen über einem jährlichen Mietzins von 15.000,- € in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung fällt, wird diese um Beschlussfassung gebeten.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Abschluß eines Mietvertrages mit Herrn Ulrich Caspar, Humperdinckstraße 2, 60598 Frankfurt, bezüglich der Liegen-schaft Schillerstraße 17 1/10 zu den dargestellten Bedingungen – Laufzeit 10 Jahre, Mietzins monatlich 2.000,- € zuzüglich Nebenkosten – zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 

Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2010 nicht bereit.

Die für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2010 anfallenden Kosten müssten anteilig über die Budgets der betroffenen Fachabteilungen abgerechnet werden.

24.06.10 Mo


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 25Baubeschreibung (33 KB) PDF-Dokument (83 KB)