Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Gemäß
– CUS/0173/10 sowie daran anschließend: Es
ist daher insbesondere baulich und verkehrstechnisch dafür Sorge zu tragen,
dass auf der westlichen Seite der B459 eine Anbindung für Fahrradfahrer an die
Kreuzung der Bundesstraße mit der Kreisquerbindung hergestellt wird.
Fahrradfahrer aus Dietzenbach sollten nach Waldacker fahren können, ohne
nochmals die Bundesstraße zu überqueren zu müssen. Die Zahl der Querungen von
Bundes‐ und Kreisstraßen reduzieren sich somit für
einen Radfahrer, der von der Kreisquerverbindung
aus Richtung Dietzenbach nach Waldacker fahren möchte von drei auf eine. Beschlussvorschlag: Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1.) Die
zuletzt beschlossene Planung hinsichtlich der Ortsdurchfahrt Waldacker bleibt
unangetastet. 2.) Auf
der Westseite der B 459 zwischen der Kreuzung mit der Kreisquerverbindung und
der Ortseinfahrt Waldacker soll ein für Radfahrer nutzbarer (befestigter) Weg
geschaffen werden, der am Ortseingang Waldacker in den beschlossenen
kombinierten Rad‐/Fußweg übergeht. 3.) Mit
dem ASV sowie ggf. weiteren Beteiligten sind Verhandlungen zu führen mit dem
Ziel, auf der B 459 von Dietzenbach aus kommend in Richtung Waldacker ‐ Westseite vor der Ampelanlage ‐ eine Fahrradaufstellfläche
zu errichten. 4.) Die
Ampelschaltung bleibt bestehen, der aus Richtung Dietzenbach kommende Radfahrer
wird mit dem Kfz‐Verkehr nach Waldacker auf die Befestigung und weiterführend auf
den Fahrradweg geführt. 5.) Der auf Basis des letzten Beschlusses zur
Neugestaltung der Ortsdurchfahrt von Waldacker von VKT erstellte Plan ist im
Rahmen der nächsten Sitzung des BUS&I-Fachausschuss
(graphisch) vorzustellen Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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