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Vorlage - VO/0165/10  

 
 
Betreff: 142. vergleichende Prüfung des Hessischen Rechnungshofs "Haushaltsstruktur 2009: Mittlere Städte"
hier: Schlussbericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
17.06.2010 
42. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
29.06.2010 
36. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahme Magistrat PDF-Dokument

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Hessische Rechnungshof hat in der Zeit vom 18. Mai 2009 bis zum 31. März 2010 eine überörtliche Prüfung bei der Stadt Rödermark vorgenommen. Der Inhalt der Prü-fung bezog sich auf Rechtmäßigkeit, Sachgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit des ge-samten Haushalts- und Bilanzbereichs, die Haushaltsstabilität, die formale Behand-lung von Jahresabschlüssen und Jahresrechnungen, die wirtschaftliche Betätigung sowie die getroffenen Maßnahmen zur Risikoverbeugung, bezogen auf Korruption.

 

Insgesamt wurden im Rahmen dieser Prüfung 22 Städte untersucht. Die gewonnenen Erkenntnisse hat der Hessische Rechnungshof im vorliegenden Schlussbericht zu-sammen gestellt. Dieser wurde den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses und allen Fraktionen zur Kenntnis gegeben.

 

Dem Rechnungshof ist bis zum 24.09.2010 zu berichten, inwieweit beabsichtigt ist, die Empfehlungen des Schlussberichts umzusetzen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Hessischen Rech-nungshofs zur Kenntnis und beschließt, nachfolgend genannte Empfehlungen umzusetzen:

 

1.      Anzahl der Produkte
Die Anzahl der Produkte wird zum Haushaltsplan 2011 von 109 auf 65 Produkte reduziert.
 

2.      Saldenbestätigungen
Die Stadt Rödermark wird künftig Saldenbestätigungen aller Beteiligungen in die Jahresabschlussunterlagen aufnehmen.
 


3.      Rückstellung für den Finanzausgleich
Die Buchungssystematik bei der „Rückstellung für den Finanzausgleich“ wird dahingehend geändert, dass künftig die gesamte Rückstellung in Anspruch genommen wird und sofern erforderlich, ein neuer Rückstellungsbetrag in voller Höhe gebildet wird.
 

 

4.      Strassenbeitragssatzung
Das Inkraftsetzen einer Straßenbeitragssatzung befindet sich derzeit in der politischen Diskussion. Zur Umsetzung wird zunächst keine Aussage getroffen.

 

5.      Vergleich mit anderen Kommunen
Die Hinweise aus dem Vergleich mit anderen Kommunen werden zur Kenntnis genommen und sollen, ergänzend zu den eigenen Vergleichsberechnungen, Grundlage für weitere Konsolidierungsmaßnahmen sein.

 

 

Das Beschlussergebnis ist an den Hessischen Rechnungshof zu leiten.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

Anlagen

Anlagen

Stellungnahme des Magistrats zum Schlussbericht

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme Magistrat (75 KB) PDF-Dokument (259 KB)