Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Der Hessische Rechnungshof hat in der Zeit vom 18. Mai 2009 bis zum 31. März 2010 eine überörtliche Prüfung bei der Stadt Rödermark vorgenommen. Der Inhalt der Prü-fung bezog sich auf Rechtmäßigkeit, Sachgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit des ge-samten Haushalts- und Bilanzbereichs, die Haushaltsstabilität, die formale Behand-lung von Jahresabschlüssen und Jahresrechnungen, die wirtschaftliche Betätigung sowie die getroffenen Maßnahmen zur Risikoverbeugung, bezogen auf Korruption.
Insgesamt wurden im Rahmen dieser Prüfung 22 Städte untersucht. Die gewonnenen Erkenntnisse hat der Hessische Rechnungshof im vorliegenden Schlussbericht zu-sammen gestellt. Dieser wurde den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses und allen Fraktionen zur Kenntnis gegeben.
Dem Rechnungshof ist bis zum 24.09.2010 zu berichten, inwieweit beabsichtigt ist, die Empfehlungen des Schlussberichts umzusetzen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Hessischen Rech-nungshofs zur Kenntnis und beschließt, nachfolgend genannte Empfehlungen umzusetzen:
1. Anzahl der Produkte 2. Saldenbestätigungen 3. Rückstellung für den Finanzausgleich
4. Strassenbeitragssatzung 5. Vergleich mit anderen Kommunen
Das Beschlussergebnis ist an den Hessischen Rechnungshof zu leiten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen Stellungnahme des Magistrats zum Schlussbericht
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