Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Für den Eigenbetrieb
‚Gebäudewirtschaft’ der Stadt Rödermark ist eine Betriebskommission
zu bilden. Der Betriebskommission gehören kraft ihres
Amtes zwei Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebes an, die auf dessen
Vorschlag von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates zu wählen sind (§ 7
Abs. 2a Eigenbetriebssatzung) Der Personalrat schlägt folgende Mitglieder
zur Wahl vor: Personalratsmitglied 1: Herr
Andreas Jacobsen Personalratsmitglied 2: Herr
Hans Mallock Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung wählt mit
sofortiger Wirkung als Mitglieder der Betriebskommission für den Eigenbetrieb
‚Gebäudewirtschaft’ der Stadt Rödermark die Vertreter des
Personalrates Personalratsmitglied 1: Herr Andreas Jacobsen Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Personalratsmitglied 2: Herr Hans Mallock Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Anlagen |
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