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Vorlage - VO/0164/08  

 
 
Betreff: Neufassung der Abfallsatzung der Stadt Rödermark und Neukalkulation der Abfallgebühren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:EBED 704-05
Federführend:Gremien Beteiligt:Eigenbetrieb KBR - Abfall
    EB Entsorgung und Dienstleistung
Beratungsfolge:
Betriebskommission des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
21.08.2008 
20. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
02.09.2008 
20. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
08-07-31_Novellierung Abfallsatzung_Anlage 2_Gebührenkalkulation  
704-05Abf  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Veranlassung / Hintergrundinformationen

 

Der Stadt Rödermark obliegt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Verpflichtung zur Einsammlung und Transport der auf ihrem Gebiet anfallenden Abfälle. Diese Abfälle sind dem Kreis Offenbach als entsorgungspflichtige Körperschaft zu überlassen.

 

Neben der Sammlung und dem Transport übernimmt die Stadt Rödermark in der Praxis unter Beachtung der abfallrechtlichen Rahmenbedingungen und im Einvernehmen mit dem Kreis Offenbach auch die Verwertung von Abfällen (z.B. für Altpapier, Bioabfall, Wertstoffe im Sperrabfall, Grünabfall).

 

Abfälle zur Beseitigung (z.B. Restabfall) müssen dem Kreis Offenbach bzw. der von diesem beauftragten Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) angedient werden (gesetzliche Andienungspflicht).

 

Aufgrund der drastisch gestiegenen Gebühren des Kreises Offenbach für die Beseitigung von Restabfall (bis 31.12.2006 " 158,50 €/t, ab 01.01.2007 " 195,00 €/t, angekündigt ab 01.01.2009 " 239,50 €/t) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am 02.10.2007 den Beschluss gefasst, das Abfallwirtschaftssystem zum 01.01.2009 auf ein Leerungsidentifikationssystem umzustellen.

 

Begründet werden die gestiegenen Restabfallbeseitigungsgebühren mit Deponienachsorgekosten in Folge der Schließung der zum Verbandsgebiet gehörenden Deponie
Wicker (178,2 Mio. € bis 2017) und Sanierungskosten des Müllheizkraftwerkes Frankfurt (noch nicht abgeschlossen). Bei gleichbleibenden Mengen ergibt sich im Vergleich zum Jahr 2006 aufgrund der angekündigten Gebührenerhöhung für die Entsorgung des Restabfalls eine Kostensteigerung ab dem 01.01.2009 in Höhe von jährlich 400.000,- €.

 

Das neue Abfallwirtschaftskonzept zielt auf eine Optimierung der Einsammlung, die stärkere Trennung von Wertstoffen und Verringerung des Restabfallaufkommens hin. Wesentliche Neuerungen sind die künftige Registrierung der Leerungshäufigkeiten der Restabfallbehälter mit Hilfe von elektronischen Datenträgern und die Verstärkung des Anreizes zur getrennten Erfassung von Bioabfällen; die Restabfall- und Bioabfalleinsammlung erfolgt im wöchentlichen Wechsel; die Behältergestellung für Rest- und Bioabfall erfolgt durch den Dienstleister. Für eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2010 können auf Antrag weiterhin die nichtfahrbaren Abfallgefäße (35 und 50-l-Ringbehälter) benutzt werden.

 

Zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 02.10.2007 wurden die Dienstleistungen für die Einsammlung und Transport von Siedlungsabfällen (Restabfall, Sperrmüll, Elektroalt-Großgeräte, Bioabfall, Altpapier (PPK), die Gestellung und Bewirtschaftung von Rest- und Bioabfallbehälter sowie die Verwertung von  Sperrabfall) auf Grundlage der Abfallwirtschaftskonzeption für 4 Jahre für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2012 europaweit neu ausgeschrieben (Los 1). Ebenso wurde die Verwertung von Altpapier und Bioabfall für 2 Jahre für den Zeitraum vom 01.01.2009 bis 31.12.2010 ausgeschrieben (Los 2 + 3).

 

Mittlerweile ist die Auftragsvergabe erfolgt. Das wirtschaftlichste Angebot für das Los 1 wurde von der Firma Knettenbrech + Gurdulic, 65205 Wiesbaden-Biebrich und für die
Lose 2+3 von der Firma ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH, 63071 Offenbach, vorgelegt.

 

 

2. Aufgabenstellung

 

Aufgrund der Neustrukturierung des kommunalen Abfallwirtschaftssystems zum 01.01.2009 ist es erforderlich, die kommunale Abfallsatzung den neuen Rahmenbedingungen anzupassen und die Abfallgebühren auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse und den gestiegenen Restabfallentsorgungskosten des Kreises Offenbach, neu zu kalkulieren.

 

 

3. Abfallsatzung

 

Die Grundlage der neugefassten kommunalen Abfallsatzung bildet die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) mit Stand vom Oktober 2007. Der auf die Gegebenheiten der Stadt Rödermark angepasste Satzungsentwurf wurde vom HSGB rechtlich geprüft. Der in Anlage beigefügte Satzungstext ist das Ergebnis des angepassten und geprüften Mustertextes. Systembedingte Änderungen sind in blauer Schrift hervorgehoben. Auf eine synoptische Darstellung der alten und neuen Satzung wurde wegen der grundlegenden Neukonzeption bzw. aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet. 

 

 

4. Gebührenkalkulation

 

Die Abfallgebührenkalkulation wurde im Auftrag der Stadt von dem Fachbüro TIM CONSULT GmbH, 68161 Mannheim, durchgeführt.

 

Die Kalkulation erfolgte auf Basis folgender Grundlagen:

 

§         Empirisch ermitteltes Mengengerüst (unter Berücksichtigung der Ausgangssituation in Rödermark in Verbindung mit der Systemvariante "Leerungsidentifikation")

§         Ergebnisse der europaweiten Ausschreibung

§         Restabfallentsorgungskosten Kreis Offenbach/RMA

§         Allgemeinkosten/Sonstige Kosten

 

 

Das Büro stellte mehrere Kalkulationsalternativen vor. Die Ergebnisse wurden durch
einen Fachanwalt juristisch beurteilt. Dieser empfiehlt aufgrund der größten Rechtssicherheit aller Varianten ein lineares Gebührensystem.

 

Hinweis: Das der Vergabe zu Grunde liegende Mengengerüst wurde auf Basis der neuen Abfallwirtschaftskonzeption unter Berücksichtigung der Übergangsfrist von 2 Jahren anhand aktueller Massen und empirischen Prognosen ermittelt. Die für den Vergabezeitraum relevanten Abfallmengen und zu erbringenden Leistungen sind daher dynamisch. Inwieweit die Annahmen zutreffen wird in den Folgejahren geprüft, um ggf. eine Gebührenanpassung vorzunehmen.

 

Die verschiedenen Gebührenarten, Kalkulationsgrundlagen und die kalkulierte Gebühren sind in Anlage beigefügt. Darüber hinaus wurden zum Vergleich der Abfallwirtschafts-systeme und der Auswirkungen der Restabfallgebührenerhöhung des Kreises Offenbach  Vergleichsgebühren gerechnet. Diese belegen, dass ohne Umstellung des Abfall-wirtschaftssystems eine Gebührenerhöhung von rund 19 % erforderlich gewesen wäre. 

 

Auf Grundlage des neuen Abfallwirtschaftssystems wird es künftig Grund- und Leistungsgebühren geben.

 

Die Grundgebühr beinhaltet alle Leistungen, für die keine gesonderten Gebühren erhoben werden. Darüber hinaus sind 13 Entleerungen des jeweiligen Restabfallgefäßes darin enthalten.

 

Für Zusatzentleerungen (ab der 14. bis maximal 26. Entleerung) des Restabfallbehälters wird künftig eine Leistungsgebühr berechnet.

 

Da die für eine Übergangsfrist von 2 Jahren noch zugelassenen Ringbehälter nicht mit einem Identifikationschip ausgerüstet werden können, werden hier die Grundgebühr und die obligatorischen 13 Zusatzleerungen – wie im bisherigen System – zu einer Jahresgebühr zusammengezogen.

 

In der Grundleistung ist ein zum Restabfallbehälter volumengleiches Bioabfallgefäß
kostenfrei enthalten. Wird ein größeres Bioabfallgefäß erwünscht, wird für die Volumendifferenz eine pauschale Zusatzgebühr erhoben.

 

 

Die neugefasste Abfallsatzung wurde auf Basis der HSGB-Mustersatzung erstellt und rechtlich geprüft. Aufgrund der Rechtssicherheit empfiehlt sich nach juristischer Prüfung ein lineares Gebührensystem.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Neufassung der Abfallsatzung inkl. der neukalkulierten Abfallgebühren gemäß dem beigelegten Entwurf.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

JA/Nein

 

Haushaltsmittel stehen bereit bei Produkt:                        (HhSt.:                    )                          Auftrag-Nummer:____________

 

Anlagen

Anlagen

 

Neufassung der Abfallsatzung der Stadt Rödermark

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 08-07-31_Novellierung Abfallsatzung_Anlage 2_Gebührenkalkulation (107 KB)      
Anlage 3 2 704-05Abf (100 KB)