Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: 1.
Veranlassung / Hintergrundinformationen Der Stadt
Rödermark obliegt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Verpflichtung
zur Einsammlung und Transport der auf ihrem Gebiet anfallenden Abfälle. Diese
Abfälle sind dem Kreis Offenbach als entsorgungspflichtige Körperschaft zu überlassen. Neben der
Sammlung und dem Transport übernimmt die Stadt Rödermark in der Praxis unter
Beachtung der abfallrechtlichen Rahmenbedingungen und im Einvernehmen mit dem
Kreis Offenbach auch die Verwertung von Abfällen (z.B. für Altpapier,
Bioabfall, Wertstoffe im Sperrabfall, Grünabfall). Abfälle
zur Beseitigung (z.B. Restabfall) müssen dem Kreis Offenbach bzw. der
von diesem beauftragten Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) angedient werden
(gesetzliche Andienungspflicht). Aufgrund
der drastisch gestiegenen Gebühren des Kreises Offenbach für die Beseitigung
von Restabfall (bis 31.12.2006 " 158,50
€/t, ab 01.01.2007 " 195,00
€/t, angekündigt ab 01.01.2009 " 239,50
€/t) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am
02.10.2007 den Beschluss gefasst, das Abfallwirtschaftssystem zum 01.01.2009
auf ein Leerungsidentifikationssystem umzustellen. Begründet
werden die gestiegenen Restabfallbeseitigungsgebühren mit Deponienachsorgekosten
in Folge der Schließung der zum Verbandsgebiet gehörenden Deponie Das neue
Abfallwirtschaftskonzept zielt auf eine Optimierung der Einsammlung, die stärkere
Trennung von Wertstoffen und Verringerung des Restabfallaufkommens hin. Wesentliche
Neuerungen sind die künftige Registrierung der Leerungshäufigkeiten der Restabfallbehälter
mit Hilfe von elektronischen Datenträgern und die Verstärkung des Anreizes zur
getrennten Erfassung von Bioabfällen; die Restabfall- und Bioabfalleinsammlung
erfolgt im wöchentlichen Wechsel; die Behältergestellung für Rest- und
Bioabfall erfolgt durch den Dienstleister. Für eine Übergangsfrist bis zum
31.12.2010 können auf Antrag weiterhin die nichtfahrbaren Abfallgefäße (35 und
50-l-Ringbehälter) benutzt werden. Zur
Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 02.10.2007 wurden
die Dienstleistungen für die Einsammlung und Transport von Siedlungsabfällen
(Restabfall, Sperrmüll, Elektroalt-Großgeräte, Bioabfall, Altpapier (PPK), die
Gestellung und Bewirtschaftung von Rest- und Bioabfallbehälter sowie die
Verwertung von Sperrabfall) auf
Grundlage der Abfallwirtschaftskonzeption für 4 Jahre für den Zeitraum
01.01.2009 bis 31.12.2012 europaweit neu ausgeschrieben (Los 1). Ebenso wurde
die Verwertung von Altpapier und Bioabfall für 2 Jahre für den Zeitraum vom
01.01.2009 bis 31.12.2010 ausgeschrieben (Los 2 + 3). Mittlerweile
ist die Auftragsvergabe erfolgt. Das wirtschaftlichste Angebot für das Los 1 wurde
von der Firma Knettenbrech + Gurdulic, 65205 Wiesbaden-Biebrich und für die 2.
Aufgabenstellung Aufgrund
der Neustrukturierung des kommunalen Abfallwirtschaftssystems zum 01.01.2009
ist es erforderlich, die kommunale Abfallsatzung den neuen Rahmenbedingungen
anzupassen und die Abfallgebühren auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse
und den gestiegenen Restabfallentsorgungskosten des Kreises Offenbach, neu zu
kalkulieren. 3.
Abfallsatzung Die
Grundlage der neugefassten kommunalen Abfallsatzung bildet die Mustersatzung
des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) mit Stand vom Oktober 2007. Der
auf die Gegebenheiten der Stadt Rödermark angepasste Satzungsentwurf wurde vom
HSGB rechtlich geprüft. Der in Anlage beigefügte Satzungstext ist das Ergebnis
des angepassten und geprüften Mustertextes. Systembedingte Änderungen sind in
blauer Schrift hervorgehoben. Auf eine synoptische Darstellung der alten und
neuen Satzung wurde wegen der grundlegenden Neukonzeption bzw. aus Gründen der
Übersichtlichkeit verzichtet. 4.
Gebührenkalkulation Die
Abfallgebührenkalkulation wurde im Auftrag der Stadt von dem Fachbüro TIM CONSULT
GmbH, 68161 Mannheim, durchgeführt. Die
Kalkulation erfolgte auf Basis folgender Grundlagen: §
Empirisch ermitteltes Mengengerüst (unter
Berücksichtigung der Ausgangssituation in Rödermark in Verbindung mit der
Systemvariante "Leerungsidentifikation") §
Ergebnisse der europaweiten Ausschreibung §
Restabfallentsorgungskosten Kreis
Offenbach/RMA §
Allgemeinkosten/Sonstige Kosten Das Büro
stellte mehrere Kalkulationsalternativen vor. Die Ergebnisse wurden durch Hinweis: Das der Vergabe zu Grunde
liegende Mengengerüst wurde auf Basis der neuen Abfallwirtschaftskonzeption
unter Berücksichtigung der Übergangsfrist von 2 Jahren anhand aktueller Massen
und empirischen Prognosen ermittelt. Die für den Vergabezeitraum relevanten
Abfallmengen und zu erbringenden Leistungen sind daher dynamisch. Inwieweit die
Annahmen zutreffen wird in den Folgejahren geprüft, um ggf. eine Gebührenanpassung
vorzunehmen. Die verschiedenen Gebührenarten,
Kalkulationsgrundlagen und die kalkulierte Gebühren sind in Anlage beigefügt.
Darüber hinaus wurden zum Vergleich der Abfallwirtschafts-systeme und der
Auswirkungen der Restabfallgebührenerhöhung des Kreises Offenbach Vergleichsgebühren gerechnet. Diese belegen,
dass ohne Umstellung des Abfall-wirtschaftssystems eine Gebührenerhöhung von
rund 19 % erforderlich gewesen wäre. Auf
Grundlage des neuen Abfallwirtschaftssystems wird es künftig Grund- und Leistungsgebühren
geben. Die
Grundgebühr beinhaltet alle Leistungen, für die keine gesonderten Gebühren erhoben
werden. Darüber hinaus sind 13 Entleerungen des jeweiligen Restabfallgefäßes
darin enthalten. Für
Zusatzentleerungen (ab der 14. bis maximal 26. Entleerung) des Restabfallbehälters
wird künftig eine Leistungsgebühr berechnet. Da die für
eine Übergangsfrist von 2 Jahren noch zugelassenen Ringbehälter nicht mit einem
Identifikationschip ausgerüstet werden können, werden hier die Grundgebühr und
die obligatorischen 13 Zusatzleerungen – wie im bisherigen System –
zu einer Jahresgebühr zusammengezogen. In der
Grundleistung ist ein zum Restabfallbehälter volumengleiches Bioabfallgefäß Die neugefasste Abfallsatzung
wurde auf Basis der HSGB-Mustersatzung erstellt und rechtlich geprüft. Aufgrund
der Rechtssicherheit empfiehlt sich nach juristischer Prüfung ein lineares
Gebührensystem. Beschlussvorschlag: Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die Neufassung der Abfallsatzung inkl.
der neukalkulierten Abfallgebühren gemäß dem beigelegten Entwurf. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: JA/Nein Haushaltsmittel stehen bereit bei
Produkt:
(HhSt.: ) Auftrag-Nummer:____________ Anlagen Neufassung der Abfallsatzung der Stadt Rödermark
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