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Sachverhalt: Am 7. Juli 2008 endete die Amtszeit des Ortsgerichtsvorstehers Karl
Schmidt für das Ortsgericht Rödermark II (Urberach). Gemäß § 7 des Hessischen
Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der
Gemeinde durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt. Eine Wiederwahl
ist zulässig. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der
Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat. Nach Ablauf ihrer Amtszeit bleiben die
Ortsgerichtsmitglieder bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger im Amt. Der derzeitige Ortsgerichtsvorsteher Karl Schmidt, der
das 65. Lebensjahr vollendet hat, ist
bereit, das Amt des Ortsgerichtsvorstehers für weitere fünf Jahre wahrzunehmen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem
Direktor des Amtsgerichts Langen die erneute Ernennung von Herrn Karl
Schmidt zum Ortsgerichtsvorsteher
des Ortsgerichts Rödermark II (Urberach)
vor. Die Amtszeit wird auf fünf Jahre begrenzt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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