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Vorlage - VO/0140/08  

 
 
Betreff: Wahl des Ortsgerichtsvorstehers für das Ortsgericht Rödermark II (Urberach)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/1/3 Mö
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
21.08.2008 
20. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
02.09.2008 
20. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Am 7. Juli 2008 endete die Amtszeit des Ortsgerichtsvorstehers Karl Schmidt für das Ortsgericht Rödermark II (Urberach).

 

Gemäß § 7 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Nach Ablauf ihrer Amtszeit bleiben die Ortsgerichtsmitglieder bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger im Amt.

 

Der derzeitige Ortsgerichtsvorsteher Karl Schmidt, der das 65. Lebensjahr vollendet hat,   ist bereit, das Amt des Ortsgerichtsvorstehers für weitere fünf Jahre wahrzunehmen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem Direktor des Amtsgerichts Langen die erneute Ernennung von Herrn Karl Schmidt  zum Ortsgerichtsvorsteher des Ortsgerichts Rödermark  II (Urberach) vor. Die Amtszeit wird auf fünf Jahre begrenzt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: