Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Am 31.10.2008 endet die Amtszeit des
Ortsgerichtsschöffen Heinrich Köhl für
das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden). Gemäß § 7 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes werden die
Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde durch den Direktor des
zuständigen Amtsgerichts ernannt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der derzeitige Ortsgerichtsschöffe Heinrich Köhl steht für eine Wiederwahl zur Verfügung. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem Direktor des
Amtsgerichts Langen die erneute Ernennung von Heinrich
Köhl als
Ortsgerichtsschöffe für das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden) vor. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Anlagen |
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