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Sachverhalt: Mit Grundstückskaufvertrag vom 12.08.2002 erwarb die Dietz
Holding AG das Grundstück Darmstädter Str. 24 von der Stadt Rödermark zur
Errichtung der Kelterscheune. Im Zusammenhang mit der Sanierung und Vermietung
der Kelterscheune ist die Dietz Holding AG Vertragspartner der Stadt Rödermark. Auf Grund einer grundsätzlichen Neuausrichtung des Unternehmens
beabsichtigt sich dieses von der Kelterscheune zu trennen und bietet der Stadt
das Objekt zum Kauf an. Die Dietz Holding AG bietet an, das Objekt für 400.000
Euro zu veräußern. Die Stadt Rödermark würde ein damals an die Dietz Holding AG
weiter gegebenes Investitionsdarlehen, welches noch ein Restvaluta von 320.000
Euro hat, zurücknehmen. Somit wäre der Differenzbetrag von 80.000 Euro an die
Dietz Holding AG zu zahlen. Zusätzlich wären die Vertragsnebenkosten zu
entrichten. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Erwerb des
Grundstücks Gemarkung Urberach, Flur 1, Nr. 722/4, Darmstädter Str. 24, 1.005
qm, von der Dietz Holding AG, Bensheim. Der Kaufpreis beträgt 80.000 Euro zuzüglich Vertragsnebenkosten.
Die Haushaltsmittel werden überplanmäßig bei „Erwerb von
Grundstücken“ bereitgestellt. Zur Deckung werden die nicht benötigten
Haushaltsmittel für den „Bau eines Radweges entlang der S-Bahn“ sowie
eingesparte Haushaltsmittel beim „Bau der Odenwaldstraße“
herangezogen. Das Investitionsdarlehen wird von der Stadt Rödermark
übernommen. Finanzielle Auswirkungen: JA Siehe Beschlussvorschlag/Bt |
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