Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß § 22 Eigenbetriebsgesetz ist für jedes Wirtschaftsjahr ein
Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung , dem Anhang und dem Lagebericht besteht. Der Jahresabschluss
ist nach § 27 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz von einem Wirtschaftsprüfer nach den
für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des dritten Buches des
Handelsgesetzbuches zu prüfen. Da die Stadt Rödermark mit Beginn des Jahres 2006 von der
Kameralistik auf die Doppik umgestellt hat, wurde vom Rechnungsprüfungsamt der
Stadt ein gemeinsames Angebot für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2006 der
Stadt und der beiden Eigenbetriebe eingeholt. Nach Prüfung dieser Angebote soll der gemeinsame Prüfungsauftrag
an die Wirtschafts- Die Zuständigkeit für die Bestellung des Prüfers liegt gemäß § 5
Nr. 13 des Eigen- Die Betriebsleitung empfiehlt, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GBZ Treuhand Hessen AG, Kassel, mit der Prüfung
des Jahresabschlusses 2006 zum Preis von 6.600,00 € zuzüglich der
Schreibauslagen, der Reisekosten und der Umsatzsteuer zu beauftragen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GBZ Treundhand Hessen AG, Kassel, mit der Prüfung
des Jahresabschlusses 2006 des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung zu
beauftragen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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