Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: 1.
Erhöhung der Gebühren für die Entsorgung des Restabfalls durch den Kreis
Offenbach Zum
01.01.2007 hat der Kreis Offenbach (abfallentsorgungspflichtige Körperschaft
für die Stadt Rödermark) die Gebühr für die Entsorgung des Hausmülls um 23 %
von 158,50 €/t auf 195,- €/t angehoben. Durch die o.g. Erhöhung
ergeben sich gegenüber 2006 Mehrkosten in Höhe von ungefähr 190.000,- €.
Der Abfallwirtschaftshaushalt 2007 der Stadt Rödermark hat ein Volumen von rund
2,1 Millionen Euro; davon entfallen ungefähr 50 % auf die Entsorgung von
Restmüll. Die
kommunalen Abfallgebühren sind so zu gestalten, dass sie mittelfristig
ausgeglichen sind. Nach den defizitären Wirtschaftsjahren 2004 und 2005 wurden
aufgrund der Ergebnisse der europaweiten Ausschreibung der Einsammlungs- und
Transportdienstleistungen sowie der Verwertung von Altpapier, Sperr- und
Bioabfall im Kalenderjahr 2006 Überschüsse erwirtschaftet, mit denen das alte
Defizit und die durch die Erhöhung der Restmüllgebühr verursachte Deckungslücke
in 2007 nahezu ausgeglichen werden kann.
Darüber
hinaus wurden vom Kreis Offenbach bereits weitere Kostensteigerungen für die
Entsorgung von Restmüll in den Jahren 2010/2011 angekündigt, die nach dem
derzeitigen Kenntnisstand bei ca. 10 % liegen.
2.
Bestehende Vertragssituation Zum
31.12.2008 läuft der derzeitige Dienstleistungsvertrag mit der Fa. ESO
Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH, 63071 Offenbach, zur Sammlung,
Beförderung und Verwertung von Siedlungsabfällen aus. Der Vertrag kann seitens
der Stadt einmalig bis zum 31.12.2009 verlängert werden. Nach Ablauf der
Vertragslaufzeit müssen die Leistungen erneut europaweit ausgeschrieben werden.
Aufgrund der massiven Erhöhung der Gebühren für die Restabfallentsorgung soll
im Rahmen dieser Ausschreibung das Abfallwirtschaftssystem der Stadt Rödermark
angepasst werden. 3.
Verstärkung der Anreize zur Vermeidung von Restabfall und Nutzung von
Verwertungsmöglichkeiten In
Zusammenarbeit mit dem Fachbüro TIM Consult GmbH, 68161 Mannheim, wurde eine
Konzeption für die künftige Abfallwirtschaft in Rödermark erstellt. Ziel der
Neukonzeption ist die langfristige Ausgabenstabilisierung. In dem Konzept
werden diverse Varianten und Szenarien sowie deren Auswirkungen auf die
Abfallmengen, Kosten und Gebühren bis zum Jahr 2015 bewertet. Ein Auszug der
wesentlichen Folien dieses Konzeptes ist
als Anlage beigefügt. Die
wesentlichen derzeitigen Ausgabenfaktoren sind: 1.
Logistik/Transportkosten (ca. 26,5 %) Einsparungen
im Bereich der Logistikkosten sind bei künftigen Ausschreibungen
voraussichtlich nur durch Erhöhung der Wirtschaftlichkeit bei den
Transporteinheiten zu erzielen. Dies könnte zum Beispiel durch die Umstellung
der Abholfrequenz von wöchentlicher auf 14-tägliche Restmüllabholung erfolgen. 2.
Entsorgungskosten (ca. 61,0 %) Wie die
letzte europaweite Ausschreibung zeigte, liegt das größte Einsparpotential bei
den Entsorgungs-/Verwertungskosten.
Beim Blick
in die Hausmülltonnen finden sich jedoch noch jede Menge Wertstoffe bis hin zu
Altglas und Verpackungsabfälle, die über die Altglascontainer bzw. den Gelben
Sack kostenlos entsorgt werden könnten (siehe Anlage Seite II). Durch
Verlagerung der Abfallmengen aus dem Restmüll in die Wertstoffsysteme können
– gemäß empirischer Erfahrungen bei Umstrukturierungsmaßnahmen – die
Entsorgungskosten je nach Systemvariante bis zu 30 % reduziert werden. Die
Motivation der Bürger/-innen zur Wertstofftrennung kann durch so genannte
"lenkende Gebührensysteme" optimiert werden; d.h. wer verstärkt
Restmüll trennt, spart Gebühren. Hier bieten sich zwei Varianten an, das Leerungssystem
und das Wiegesystem. Sammelsysteme Beim Leerungssystem
(im Konzept Variante II) oder auch Identifikationssystem wird
jeder Abfallbehälter mit einem Chip versehen, der bei der Entleerung am
Sammelfahrzeug gelesen wird. Die Abfallgebühr richtet sich nach der Anzahl der
Abholungen. Das System bietet den Vorteil eines größeren Anreizes zur
Abfalltrennung. Beim Wiegesystem
(im Konzept Variante III) werden die Abfallbehälter ebenfalls mit einem Chip
versehen, der bei der Entleerung am Sammelfahrzeug gelesen wird. Darüber hinaus
werden die Abfälle am Sammelfahrzeug gewogen. Die Abfallgebühr richtet sich
nach dem tatsächlichen Abfallgewicht. Erfahrungsgemäß
liegt die Gesamtkostenersparnis bei der Einführung eines Verwiegesystems höher
als beim Leerungssystem, da bei letzterem eher Transportkosten und bei der
Verwiegung stärker Restmüllentsorgungskosten eingespart werden. In Bezug auf
die Abfallgebühr würden bei beiden Systemen eine Grundgebühr und eine variable
Leistungsgebühr eingeführt. Über die Grundgebühr würden die kostenfreien
Entsorgungsangebote (z.B. Sperrmüllabholung, Altstoffannahmestelle etc.) sowie
die Fixkosten (z.B. Verwaltungskosten, Schadstoffsammlung etc.) des
Abfallwirtschaftsystems finanziert. Als
Voraussetzung für die Einführung vorgenannter Sammelsysteme ist es notwendig
flächendeckend fahrbare Müllgroßbehälter (Gefäßgrößen: 60, 80, 120, 240, 1100
Liter) einzuführen, da diese Tonnen an einer definierten Stelle mit einem
elektronischen Identifikationschip ausgestattet werden müssen. Dies hat zur
Folge dass die Ringtonnen, deren Anteil an den 10.000 Abfallgefäßen in
Rödermark momentan bei ca. 75 % liegt, aufgrund der fehlenden Möglichkeit der
Anbringung eines Chip´s nicht genutzt werden können. Dies hätte den positiven
Nebeneffekt, dass die europäische Richtlinie aus dem Jahr 1990 über die
manuelle Handhabung von Lasten, welche praktisch die Entleerung von Mülltonnen
ohne Räder untersagt, auch in Rödermark umgesetzt würde. 4.
Fließende Überleitung des Abfallwirtschaftssystems Da
erfahrungsgemäß gerade die Abschaffung der kleinen Ringtonnen und Einführung
der größeren Müllgroßbehälter in der Bevölkerung aufgrund der Platzfrage
(Tonnen passen nicht in die kleine Müllbox!) diskutiert wird, wurden den obigen
Varianten im Konzept Szenarien einer fließenden Umwandlung des bestehenden
Systems gegenübergestellt (siehe Anlage
Seite IV und V). Das
Szenario "a" der Abfallwirtschaftskonzeption sieht vor zum
01.01.2009 den Einsammlungsrhythmus von derzeit wöchentlich auf 2-wöchentlich
umzustellen, wodurch die Logistikkosten minimiert werden. Die Ringtonnen werden
flächendeckend abgeschafft. Die Müllgroßbehälter werden durch das mit der
Einsammlung beauftragte Dienstleistungsunternehmen gestellt. Das
Szenario "b" sieht vor zum 01.01.2009 den Einsammlungsrhythmus
von wöchentlich auf 2-wöchentlich umzustellen. Die Bürger/-innen können
weiterhin auf Wunsch ihre Ringbehälter zu nutzen. Durch die Umstellung auf
2-wöchentliche Einsammlung des Restabfalls wird das zur Verfügung stehende
Leerungsvolumen verknappt. Dadurch erhöht sich der Anreiz Verwertungswege (z.B.
Biotonne) zu nutzen. Weiterhin besteht die Möglichkeit auf
identifikationsfähige Behälter umzustellen. Die Müllgroßbehälter werden durch
das mit der Einsammlung beauftragte Dienstleistungsunternehmen gestellt. Das
Szenario "c" entspricht weitgehend dem Szenario "b",
jedoch mit dem Unterschied, dass zum 01.01.2009 der Einsammlungsrhythmus nicht
geändert wird. Dadurch reduziert sich der Anreiz neue Verwertungsmöglichkeiten
zu nutzen. Das
derzeitige System wird im Szenario "d" wiedergegeben. Die
Ringtonnen und die Großmüllbehälter werden nach wie vor durch die Bürger/-innen
gestellt und der Restmüll wöchentlich abgefahren. Nachteil
der fließenden Umwandlung ist die niedrigere Kostenersparnis und den –
durch den fortwährenden Umtausch von Gefäßen bedingten – hohen
Verwaltungsaufwand. Ein weiterer Nachteil ergibt sich auch bei der in den
Jahren 2008 bzw. 2009 anstehenden europaweiten Ausschreibung, bei der die
Leistungen gemäß den Vergaberichtlinien eindeutig beschrieben werden müssen.
Wie und zu welchem Zeitpunkt sich die Bürger/-innen für einen Wechsel
entscheiden, ist nur schwer prognostizierbar. Weichen die Leistungszahlen
jedoch ± 10 % ab, ist der Auftragnehmer gemäß den gesetzlichen
Vergaberichtlinien berechtigt eine Preisanpassung vorzunehmen. Darüber hinaus
besteht auch die Möglichkeit, dass Dienstleistungsunternehmen aufgrund der
geltenden Arbeitsschutzbestimmungen keine Entleerung von Ringbehältern
anbieten. Abschließend
soll darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den Angaben im Konzept
lediglich um Prognosen handelt. Welche Kosten und Gebühren in der Zukunft
anfallen werden, hängt von der Systemwahl und dem Ergebnis der anstehenden
europaweiten Ausschreibung sowie von weiteren Gebührenerhöhungen des Kreises
Offenbach und nicht zuletzt von der Nutzung von Verwertungswegen und der
tatsächlichen Vermeidung von Restabfallmengen ab. 5.
Schaffung der Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger zur individuellen
Entscheidung der Leistungsabnahmen Unter
Berücksichtigung der Vor- und Nachteile erweist sich die Variante II
"Leerungsidentifikationssystem" als solide Basis eines
zukunftsorientierten Abfallwirtschaftssystems.
Der
Eigenbetrieb Entsorgung und Dienstleistung empfiehlt daher im Rahmen der
nächsten Vergabe die Variante II b
"Leerungsidentifikationssystem bei freiwilligem Wechsel der
Ringtonne" für 4 Jahre auszuschreiben. Die
wöchentliche Restabfalleinsammlung wird auf einen 14-täglichen Turnus
umgestellt; die Regelabfuhren vermindern sich dadurch von 52 auf 26. Darüber
hinaus haben die am Leerungssystem teilnehmenden Haushalte die Möglichkeit
durch Abfalltrennung die Anzahl der Abholungen weiter zu verringern und dadurch
Geld zu sparen. Über eine Grundgebühr, die 13 Mindestleerungen enthält, werden
die restlichen Abfallwirtschaftsleistungen der Stadt finanziert, für die keine
gesonderte Gebühr erhoben wird (z.B. Sperrabfall). Da die
vorhandenen Ringbehälter nicht mit einem Chip nachgerüstet werden können, sind
diese im vorgesehenen Identifikationssystem nicht integrierbar. Deshalb ist
eine Wahlmöglichkeit beim Entleerungsrhythmus nicht möglich. Dies hat zur
Folge, dass 26 Jahresentleerungen berechnet werden. Die Möglichkeit
der Bereitstellung der nicht fahrbaren Ringtonnen sollte – insbesondere
aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen – bis spätestens 31.12.2010
eingestellt werden. Zusammenfassung 1.
Es wird ein Anreiz zur Abfalltrennung geschaffen. 2.
Die Menge des Restabfalls und die dadurch entstehenden
spezifisch hohen Kosten können reduziert werden. 3.
Die Bürgerinnen und Bürger können individuell über die
Inanspruchnahme von Leistungen entscheiden und damit die eigenen Kosten
beeinflussen (Erzielung von Einsparungen). 5.
Weitere Vorgehensweise §
Empfehlung der Betriebskommission des
Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung zur Umstellung des
Abfallwirtschaftssystems der Stadt Rödermark §
Grundsatzbeschluss der
Stadtverordnetenversammlung §
Information der Bürger (z.B.
Presseinformationen, Bürgerversammlung, Entsorgungsfahrplan) §
Europaweite Ausschreibung der
Dienstleistungen zur Einsammlung und Transport von Siedlungsabfällen sowie der
Verwertung von getrennt erfassbaren Stoffen §
Neukalkulation der Abfallgebühren auf Basis
der Ausschreibungsergebnisse §
Anpassung der Abfallsatzung Beschlussvorschlag: Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass zum 1. Januar 2009 das Abfallwirtschaftssystem
der Stadt Rödermark auf ein Leerungsidentifikationssystem umgestellt wird. Die Teilnahme an dem System soll für eine
Übergangsfrist von zwei Jahren auf freiwilliger Basis erfolgen. Danach entfällt
die Möglichkeit der Leerung von nicht fahrbaren Ringtonnen. Die Gestellung der
notwendigen fahrbaren Abfallgefäße mit Identifikationschip erfolgt durch die Stadt
Rödermark bzw. durch das zur Einsammlung und Transport beauftragte Dienstleistungsunternehmen. Ab dem 1. Januar 2009 werden die
Restmüllbehälter nur noch maximal alle zwei Wochen entleert. Darüber hinaus
soll eine Bioabfalleinsammlung ohne Erhebung separater Gebühren angeboten
werden. Die abfallwirtschaftlichen Leistungen sollen für 4 Jahre für den
Zeitraum vom 01.01.2009 bis 31.12.2012 europaweit ausgeschrieben werden. Auf
Basis der Ausschreibungsergebnisse sollen die Abfallgebühren neu kalkuliert und
die Abfallsatzung angepasst werden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Anlagen Vorstellung Abfallwirtschaftskonzeption
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