Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0168/07-1  

 
 
Betreff: Abfallwirtschaftskonzeption der Stadt Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:ED 704-00
Federführend:EB Entsorgung und Dienstleistung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
20.09.2007 
12. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
02.10.2007 
13. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Vorstellung Abfallwirtschaftskonzeption PDF-Dokument

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Erhöhung der Gebühren für die Entsorgung des Restabfalls durch den Kreis Offenbach

 

Zum 01.01.2007 hat der Kreis Offenbach (abfallentsorgungspflichtige Körperschaft für die Stadt Rödermark) die Gebühr für die Entsorgung des Hausmülls um 23 % von 158,50 €/t auf 195,- €/t angehoben. Durch die o.g. Erhöhung ergeben sich gegenüber 2006 Mehrkosten in Höhe von ungefähr 190.000,- €. Der Abfallwirtschaftshaushalt 2007 der Stadt Rödermark hat ein Volumen von rund 2,1 Millionen Euro; davon entfallen ungefähr 50 % auf die Entsorgung von Restmüll.

 

Die kommunalen Abfallgebühren sind so zu gestalten, dass sie mittelfristig ausgeglichen sind. Nach den defizitären Wirtschaftsjahren 2004 und 2005 wurden aufgrund der Ergebnisse der europaweiten Ausschreibung der Einsammlungs- und Transportdienstleistungen sowie der Verwertung von Altpapier, Sperr- und Bioabfall im Kalenderjahr 2006 Überschüsse erwirtschaftet, mit denen das alte Defizit und die durch die Erhöhung der Restmüllgebühr verursachte Deckungslücke in 2007 nahezu ausgeglichen werden kann. 

 

Darüber hinaus wurden vom Kreis Offenbach bereits weitere Kostensteigerungen für die Entsorgung von Restmüll in den Jahren 2010/2011 angekündigt, die nach dem derzeitigen Kenntnisstand bei ca. 10 % liegen. 

 

2. Bestehende Vertragssituation

 

Zum 31.12.2008 läuft der derzeitige Dienstleistungsvertrag mit der Fa. ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH, 63071 Offenbach, zur Sammlung, Beförderung und Verwertung von Siedlungsabfällen aus. Der Vertrag kann seitens der Stadt einmalig bis zum 31.12.2009 verlängert werden. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit müssen die Leistungen erneut europaweit ausgeschrieben werden. Aufgrund der massiven Erhöhung der Gebühren für die Restabfallentsorgung soll im Rahmen dieser Ausschreibung das Abfallwirtschaftssystem der Stadt Rödermark angepasst werden.  

 

3. Verstärkung der Anreize zur Vermeidung von Restabfall und Nutzung von Verwertungsmöglichkeiten

 

In Zusammenarbeit mit dem Fachbüro TIM Consult GmbH, 68161 Mannheim, wurde eine Konzeption für die künftige Abfallwirtschaft in Rödermark erstellt.

 

 

 

Ziel der Neukonzeption ist die langfristige Ausgabenstabilisierung. In dem Konzept werden diverse Varianten und Szenarien sowie deren Auswirkungen auf die Abfallmengen, Kosten und Gebühren bis zum Jahr 2015 bewertet. Ein Auszug der wesentlichen Folien  dieses Konzeptes ist als Anlage beigefügt.

 

Die wesentlichen derzeitigen Ausgabenfaktoren sind:

 

1. Logistik/Transportkosten (ca. 26,5 %)

 

Einsparungen im Bereich der Logistikkosten sind bei künftigen Ausschreibungen voraussichtlich nur durch Erhöhung der Wirtschaftlichkeit bei den Transporteinheiten zu erzielen. Dies könnte zum Beispiel durch die Umstellung der Abholfrequenz von wöchentlicher auf 14-tägliche Restmüllabholung erfolgen.

 

2. Entsorgungskosten (ca. 61,0 %)

 

Wie die letzte europaweite Ausschreibung zeigte, liegt das größte Einsparpotential bei den Entsorgungs-/Verwertungskosten.

 

Abfallgruppe

Entsorgungs-/Verwertungskosten

Erlös/Vergütung

Restabfall

195,00 €/t (von Kreis OF festgelegte Gebühr)

 

Bioabfall

51,- €/t inkl. MWSt.

 

Grünabfall

28,- €/t inkl. MWSt.

 

Altpapier

 

71,- €/t (Durchschnitt der letzten 12 Monate; Papiererlöse stark schwankend, zur Zeit extrem hohes Erlösniveau)

 

Beim Blick in die Hausmülltonnen finden sich jedoch noch jede Menge Wertstoffe bis hin zu Altglas und Verpackungsabfälle, die über die Altglascontainer bzw. den Gelben Sack kostenlos entsorgt werden könnten (siehe Anlage Seite II).

 

Durch Verlagerung der Abfallmengen aus dem Restmüll in die Wertstoffsysteme können – gemäß empirischer Erfahrungen bei Umstrukturierungsmaßnahmen – die Entsorgungskosten je nach Systemvariante bis zu 30 % reduziert werden.     

 

Die Motivation der Bürger/-innen zur Wertstofftrennung kann durch so genannte "lenkende Gebührensysteme" optimiert werden; d.h. wer verstärkt Restmüll trennt, spart Gebühren. Hier bieten sich zwei Varianten an, das Leerungssystem und das Wiegesystem.

 

Sammelsysteme

 

Beim Leerungssystem (im Konzept Variante II) oder auch Identifikationssystem wird jeder Abfallbehälter mit einem Chip versehen, der bei der Entleerung am Sammelfahrzeug gelesen wird. Die Abfallgebühr richtet sich nach der Anzahl der Abholungen. Das System bietet den Vorteil eines größeren Anreizes zur Abfalltrennung.

 

Beim Wiegesystem (im Konzept Variante III) werden die Abfallbehälter ebenfalls mit einem Chip versehen, der bei der Entleerung am Sammelfahrzeug gelesen wird. Darüber hinaus werden die Abfälle am Sammelfahrzeug gewogen. Die Abfallgebühr richtet sich nach dem tatsächlichen Abfallgewicht.

 

Erfahrungsgemäß liegt die Gesamtkostenersparnis bei der Einführung eines Verwiegesystems höher als beim Leerungssystem, da bei letzterem eher Transportkosten und bei der Verwiegung stärker Restmüllentsorgungskosten eingespart werden. In Bezug auf die Abfallgebühr würden bei beiden Systemen eine Grundgebühr und eine variable Leistungsgebühr eingeführt. Über die Grundgebühr würden die kostenfreien Entsorgungsangebote (z.B. Sperrmüllabholung, Altstoffannahmestelle etc.) sowie die Fixkosten (z.B. Verwaltungskosten, Schadstoffsammlung etc.) des Abfallwirtschaftsystems finanziert.

 

Als Voraussetzung für die Einführung vorgenannter Sammelsysteme ist es notwendig flächendeckend fahrbare Müllgroßbehälter (Gefäßgrößen: 60, 80, 120, 240, 1100 Liter) einzuführen, da diese Tonnen an einer definierten Stelle mit einem elektronischen Identifikationschip ausgestattet werden müssen. Dies hat zur Folge dass die Ringtonnen, deren Anteil an den 10.000 Abfallgefäßen in Rödermark momentan bei ca. 75 % liegt, aufgrund der fehlenden Möglichkeit der Anbringung eines Chip´s nicht genutzt werden können. Dies hätte den positiven Nebeneffekt, dass die europäische Richtlinie aus dem Jahr 1990 über die manuelle Handhabung von Lasten, welche praktisch die Entleerung von Mülltonnen ohne Räder untersagt, auch in Rödermark umgesetzt würde.

 

4. Fließende Überleitung des Abfallwirtschaftssystems

 

Da erfahrungsgemäß gerade die Abschaffung der kleinen Ringtonnen und Einführung der größeren Müllgroßbehälter in der Bevölkerung aufgrund der Platzfrage (Tonnen passen nicht in die kleine Müllbox!) diskutiert wird, wurden den obigen Varianten im Konzept Szenarien einer fließenden Umwandlung des bestehenden Systems gegenübergestellt (siehe Anlage  Seite IV und V).

 

Das Szenario "a" der Abfallwirtschaftskonzeption sieht vor zum 01.01.2009 den Einsammlungsrhythmus von derzeit wöchentlich auf 2-wöchentlich umzustellen, wodurch die Logistikkosten minimiert werden. Die Ringtonnen werden flächendeckend abgeschafft. Die Müllgroßbehälter werden durch das mit der Einsammlung beauftragte Dienstleistungsunternehmen gestellt.   

 

Das Szenario "b" sieht vor zum 01.01.2009 den Einsammlungsrhythmus von wöchentlich auf 2-wöchentlich umzustellen. Die Bürger/-innen können weiterhin auf Wunsch ihre Ringbehälter zu nutzen. Durch die Umstellung auf 2-wöchentliche Einsammlung des Restabfalls wird das zur Verfügung stehende Leerungsvolumen verknappt. Dadurch erhöht sich der Anreiz Verwertungswege (z.B. Biotonne) zu nutzen. Weiterhin besteht die Möglichkeit auf identifikationsfähige Behälter umzustellen. Die Müllgroßbehälter werden durch das mit der Einsammlung beauftragte Dienstleistungsunternehmen gestellt. 

 

Das Szenario "c" entspricht weitgehend dem Szenario "b", jedoch mit dem Unterschied, dass zum 01.01.2009 der Einsammlungsrhythmus nicht geändert wird. Dadurch reduziert sich der Anreiz neue Verwertungsmöglichkeiten zu nutzen.

 

Das derzeitige System wird im Szenario "d" wiedergegeben. Die Ringtonnen und die Großmüllbehälter werden nach wie vor durch die Bürger/-innen gestellt und der Restmüll wöchentlich abgefahren.

 

Nachteil der fließenden Umwandlung ist die niedrigere Kostenersparnis und den – durch den fortwährenden Umtausch von Gefäßen bedingten – hohen Verwaltungsaufwand. Ein weiterer Nachteil ergibt sich auch bei der in den Jahren 2008 bzw. 2009 anstehenden europaweiten Ausschreibung, bei der die Leistungen gemäß den Vergaberichtlinien eindeutig beschrieben werden müssen. Wie und zu welchem Zeitpunkt sich die Bürger/-innen für einen Wechsel entscheiden, ist nur schwer prognostizierbar. Weichen die Leistungszahlen jedoch ± 10 % ab, ist der Auftragnehmer gemäß den gesetzlichen Vergaberichtlinien berechtigt eine Preisanpassung vorzunehmen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass Dienstleistungsunternehmen aufgrund der geltenden Arbeitsschutzbestimmungen keine Entleerung von Ringbehältern anbieten.

 

Abschließend soll darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den Angaben im Konzept lediglich um Prognosen handelt. Welche Kosten und Gebühren in der Zukunft anfallen werden, hängt von der Systemwahl und dem Ergebnis der anstehenden europaweiten Ausschreibung sowie von weiteren Gebührenerhöhungen des Kreises Offenbach und nicht zuletzt von der Nutzung von Verwertungswegen und der tatsächlichen Vermeidung von Restabfallmengen ab.

 

5. Schaffung der Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger zur individuellen Entscheidung der Leistungsabnahmen

 

Unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile erweist sich die Variante II "Leerungsidentifikationssystem" als solide Basis eines zukunftsorientierten Abfallwirtschaftssystems. 

 

Der Eigenbetrieb Entsorgung und Dienstleistung empfiehlt daher im Rahmen der nächsten Vergabe die Variante II b  "Leerungsidentifikationssystem bei freiwilligem Wechsel der Ringtonne" für 4 Jahre auszuschreiben.

 

Die wöchentliche Restabfalleinsammlung wird auf einen 14-täglichen Turnus umgestellt; die Regelabfuhren vermindern sich dadurch von 52 auf 26. Darüber hinaus haben die am Leerungssystem teilnehmenden Haushalte die Möglichkeit durch Abfalltrennung die Anzahl der Abholungen weiter zu verringern und dadurch Geld zu sparen. Über eine Grundgebühr, die 13 Mindestleerungen enthält, werden die restlichen Abfallwirtschaftsleistungen der Stadt finanziert, für die keine gesonderte Gebühr erhoben wird (z.B. Sperrabfall).

 

Da die vorhandenen Ringbehälter nicht mit einem Chip nachgerüstet werden können, sind diese im vorgesehenen Identifikationssystem nicht integrierbar. Deshalb ist eine Wahlmöglichkeit beim Entleerungsrhythmus nicht möglich. Dies hat zur Folge, dass 26 Jahresentleerungen berechnet werden.

 

Die Möglichkeit der Bereitstellung der nicht fahrbaren Ringtonnen sollte – insbesondere aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen – bis spätestens 31.12.2010 eingestellt werden.

 

Zusammenfassung

 

1.        Es wird ein Anreiz zur Abfalltrennung geschaffen.

2.        Die Menge des Restabfalls und die dadurch entstehenden spezifisch hohen Kosten können reduziert werden.

3.        Die Bürgerinnen und Bürger können individuell über die Inanspruchnahme von Leistungen entscheiden und damit die eigenen Kosten beeinflussen (Erzielung von Einsparungen).

 

5. Weitere Vorgehensweise

 

 

§           Empfehlung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung zur Umstellung des Abfallwirtschaftssystems der Stadt Rödermark

§           Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung

§           Information der Bürger (z.B. Presseinformationen, Bürgerversammlung, Entsorgungsfahrplan)

§           Europaweite Ausschreibung der Dienstleistungen zur Einsammlung und Transport von Siedlungsabfällen sowie der Verwertung von getrennt erfassbaren Stoffen

§           Neukalkulation der Abfallgebühren auf Basis der Ausschreibungsergebnisse

§           Anpassung der Abfallsatzung

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass zum 1. Januar 2009 das Abfallwirtschaftssystem der Stadt Rödermark auf ein Leerungsidentifikationssystem umgestellt wird.  Die Teilnahme an dem System soll für eine Übergangsfrist von zwei Jahren auf freiwilliger Basis erfolgen. Danach entfällt die Möglichkeit der Leerung von nicht fahrbaren Ringtonnen. Die Gestellung der notwendigen fahrbaren Abfallgefäße mit Identifikationschip erfolgt durch die Stadt Rödermark bzw. durch das zur Einsammlung und Transport beauftragte  Dienstleistungsunternehmen.  Ab dem 1. Januar 2009 werden die Restmüllbehälter nur noch maximal alle zwei Wochen entleert. Darüber hinaus soll eine Bioabfalleinsammlung ohne Erhebung separater Gebühren angeboten werden. Die abfallwirtschaftlichen Leistungen sollen für 4 Jahre für den Zeitraum vom 01.01.2009 bis 31.12.2012 europaweit ausgeschrieben werden. Auf Basis der Ausschreibungsergebnisse sollen die Abfallgebühren neu kalkuliert und die Abfallsatzung angepasst werden.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Anlagen

Anlagen

Vorstellung Abfallwirtschaftskonzeption

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorstellung Abfallwirtschaftskonzeption (579 KB) PDF-Dokument (9149 KB)