Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß § 22
Eigenbetriebsgesetz ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Jahresabschluss
aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem
Anhang besteht. Der Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz
von einem Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Da die Stadt mit Beginn des
Jahres 2006 von der Kameralistik auf die Doppik umgestellt hat, wurde vom
Rechnungsprüfungsamt der Stadt ein gemeinsames Angebot für die Prüfung der
Jahresabschlüsse 2006 der Stadt und der beiden Eigenbetriebe eingeholt. Nach Prüfung der Angebote
soll der gemeinsame Prüfungsauftrag an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GBZ
Treuhand Hessen AG, Kassel, vergeben werden. Die Zuständigkeit für die Bestellung
des Prüfers liegt gemäß § 5 Nr. 13 des Eigenbetriebsgesetzes bei der
Stadtverordnetenversammlung. Nach § 7 Abs. 3 Nr. 7 des Eigenbetriebsgesetzes
hat die Betriebskommission einen Vorschlag für den Prüfer zu unterbreiten. Die Betriebsleitung empfiehlt,
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GBZ Treuhand Hessen AG, Kassel, mit der
Prüfung des Jahresabschlusses 2006 zum Preis von 6.600,00 € zzgl.
Schreibauslagen, Reisekosten und MWSt. zu beauftragen. Beschlussvorschlag: Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GBZ
Treuhans Hessen AG, Kassel, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2006 des
Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: JA Haushaltsmittel stehen im
Wirtschaftsplan bereit |
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