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Sachverhalt: Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der
Ausschüsse der Stadt Rödermark vom 30. April 2002 regelt in § 8 Abs. 1, wer
Mitglied des Ältestenrates ist. Bisher ist nicht vorgesehen, dass sich die
Fraktionsvorsitzenden in den Sitzungen des Ältestenrates vertreten lassen
können. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass eine Vertretungsmöglichkeit
sinnvoll ist. Die Mitglieder des Ältestenrates kamen daher in ihrer Sitzung am
14.06.2007 überein, der Stadtverordnetenversammlung eine Änderung der
Geschäftsordnung zur Beschlussfassung zu empfehlen, um die Möglichkeit zu
eröffnen, dass sich die Fraktionsvorsitzenden von einem Mitglied ihrer Fraktion
vertreten lassen können. Der anliegende Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung sieht dies
vor und wird der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung empfohlen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt
Rödermark vom 30. April 2002 – 2. Änderung – gemäß dem vorgelegten
Entwurf. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Anlagen Entwurf ‚Änderung der Geschäftsordnung’
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