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Vorlage - VO/0083/07  

 
 
Betreff: Betreutes Wohnen in Rödermark;
Änderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 05.12.2006/08.12.2006
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/2 941-12
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
08.05.2007 
10. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Zusammenfassung der als Einzelentscheidungen ergangenen Beschlüsse folgende Entscheidung zu Tagesordnungspunkt 17 (Vorlage VO/0248/06) der Sitzung vom 5. Dezember 2006 getroffen:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf des Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 9 Nr. 58/19, Ober-Rodener-Str. 16 mit 3.950 qm an die Fa. Jökel, Gartenstr. 44, 36381 Schlüchtern.

 

Der Kaufpreis beträgt 360,00 €/qm.

 

Die Bebauung soll die vorhandenen Baustrukturen aufgreifen (§ 34 BauGB). Das Maß der baulichen Nutzung soll sich in der Straße am Mühlengrund sowie in der Ober-Rodener-Straße an einer max. 3-geschossigen Bauweise plus Dachgeschoss mit GRZ =0,4 und GFZ=1,0 orientieren.

 

Als Dachform sind Satteldächer bzw. gewalmte- oder Zeltdachformen vorgesehen. Das Dachgeschoss kann als Staffelgeschoss hergestellt werden.

 

Das Ziel dieser Wohnanlage ist, älteren und behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben inmitten der Gemeinschaft zu ermöglichen, nach eigenen Bedürfnissen betreut werden, nicht allein zu sein, sich geborgen und sicher fühlen.

Das Konzept orientiert sich an abgeschlossenen Wohnungen für ein oder zwei Personen, die nach Lage, Zuschnitt und Ausstattung den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen, gemäß der Broschüre des Hessischen Sozialministeriums „Betreutes Wohnen im Alter“.

 

Für die Gestaltung des betreuten Wohnens findet die DIN 77800 Betreutes Wohnen Anwendung.

 

Daher sollen nachfolgende Leistungen Berücksichtigung finden und bieten:

·         schwellenloser, barrierefreier Erschließungsbereich mit natürlicher Belichtung

·         Wohnungen für eine oder 2 Personen barrierefrei konzipierbar mit Wohn-,

Schlafzimmer, Küche und Bad mit bodengleicher Dusche, Terrasse bzw. Loggia

·         großzügige Belichtung der Räume, die auch Ausblicke im Liegen und Sitzen

                            ermöglichen

·         Elektrisch bedienbare Rollläden in den Wohn- und Schlafbereichen

·         natürlich belichtete Küchen und Bäder werden gewünscht

·         Kellerraum für jede WE

·         Fahrstuhl

·         Tiefgarage

·         Zugangskontrolle (Kamera)

·         Gemeinschaftsraum / Gemeinschaftsküche

 

Parkflächen sind gemäß Magistratsbeschluss in ausreichender Anzahl, je WE 0,5 Stellplätze + insgesamt 2 Besucherstellplätzen, herzustellen.

 

Parallel hierzu ist bis zur Fertigstellung des Projektes ein neuer Standort für das JUZ Urberach zu finden. Für das Grundstück des JUZ soll in einem weiteren Abschnitt ein Projekt „junges Wohnen“ bzw. für ein „Generationenhaus“ geplant werden.“

 

In Höhe des Erlöses aus dem Verkauf des maßgeblichen Grundstücks wird in Altenhilfeprojekte, wie zum Beispiel Sanierung Wohnanlage „Haus Am Mühlengrund“, Mehrgenerationenhaus investiert. Entsprechende Planungskosten und Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushalt 2007 bereit zu stellen.

 

Der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft wird beauftragt, bis zur Haushaltsplanung 2008 ein Konzept zur Realisierung von betreutem Wohnen in städtischen Mietwohnungen, im sanierten und ggf. erweiterten „Haus am Mühlengrund“ vorzustellen.

 

Bei der Konzeptionierung und Realisierung des Projektes „Haus am Mühlengrund“ ist die Arbeitsgruppe „Älter werden in Rödermark“ in allen Phasen qualifiziert zu beteiligen. Dem zuständigen Fachausschuss ist hierüber regelmäßig zu berichten.

 

Der Magistrat wird beauftragt, ein Gesamtkonzept Wohnen im Alter in Rödermark zu entwickeln.

Das Konzept soll Aussagen darüber enthalten,

-          wie und mit welchem Aufwand der Verbleib pflegebedürftiger Rödermärker Bürgerinnen und Bürger in ihrer Wohnung gefördert werden kann

-          wie der voraussichtliche Bedarf an betreuten Wohneinrichtungen unterschiedlicher Qualität für Rödermärker Bürgerinnen und Bürger in Rödermark gedeckt werden kann und wie sich die Realisierungsmöglichkeiten unterschiedlicher Wohnformen in der Stadt darstellen,

-          wie die einzelnen Segmente der Wohnungsversorgung finanziell durch die Stadt gefördert werden können.

 

Das Konzept und die wesentlichen Vorstufen zu seiner Entwicklung werden in einem offenen Verfahren diskutiert, in dem interessierte Rödermarker Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden.

 

Es wird erwartet, dass das Konzept bis Ende des Jahres 2007 der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt wird.

 

 

Durch den Investor, Fa. Jökel, wurde eine Detailplanung mit entsprechender Kostenkalkulation durchführt. Dabei wurde festgestellt, dass die Errichtung der Tiefgarage einen wesentlichen Kostenfaktor darstellt, der unter Umständen die Vermarktung der einzelnen Wohnungen verteuert und somit erheblich erschwert.

 

Unter Berücksichtigung der eigenen Erfahrungen bei anderen Projekten sowie nach Informationsaustausch mit anderen Investoren wird nunmehr der Stadt Rödermark vorgeschlagen, auf den Bau einer Tiefgarage zu verzichten und die erforderlichen Stellplätze oberirdisch herzustellen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass Tiefgaragenplätze von den Senioren ungern angenommen und daher in Verbindung mit den Wohnungen auch nicht erworben werden.

 

Oberirdisch können nach der vorliegenden Planung 26 Stellplätze zur Verfügung gestellt werden. Damit sind auch die Forderungen des Beschlusses mit 0,5 Stellplätzen je Wohnung sowie zusätzlich 2 Besucherstellplätzen erfüllt.

 

Die vorliegende Planung ist ansonsten deckungsgleich mit den vorgestellten Plänen.

 

Es wird empfohlen, auf die Errichtung einer Tiefgarage zu verzichten und den gefassten Beschluss entsprechend zu ändern.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung vom 05./08.12.2006, VO/0248/06, über den Verkauf des Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 9 Nr. 58/19 mit 3.950 qm an die Fa. Jökel, Gartenstraße 44, 36381 Schlüchtern.

 

Auf die Herstellung einer Tiefgarage wird verzichtet. Die erforderlichen Kfz-Abstellplätze sind oberirdisch zu erstellen. Zur Klarstellung wird festgestellt, dass in der Planung, welche Grundlage der Beschlussfassung vom 5.12.2006 gewesen ist, das so genannte Turmhaus an der Ecke Ober-Rodener Straße / Am Mühlengrund schon viergeschossig vorgesehen war.

 

Im Übrigen verbleibt es bei der bisherigen Beschlusslage

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein