Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Ab dem 1. Januar 2007 tritt eine Neufassung des Hessischen
Kindergartengesetzes in Kraft. Diese Neufassung enthält im Teil 3 eine
Verordnung „ Förderung der Freistellung vom Kindergartenbeitrag“,
die kommunale und freie Träger in die Lage versetzen soll, Eltern die
Kindergartengebühr im letzten Kindergartenjahr zu erlassen.
Am 13. November 2006 hat der Magistrat die Einführung des
beitragsfreien letzten Kindergartenjahres beschlossen. Die betreffenden Kinder
werden zunächst für die vorgeschriebene Zeit von 5 Stunden (Halbtagsplatz) von
der Gebühr befreit. Die freien Träger werden in dieses Verfahren mit
eingebunden. Die Kinder, die entweder bis 14:oo bzw. 16:3o Uhr eine Einrichtung
besuchen, werden anteilig befreit. Ihre Gebühr vermindert sich um die Gebühr
eines Halbtagsplatzes. Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Rödermark über die
Benutzung der Kindergärten - 3. Änderung – gemäß dem vorgelegten Entwurf
zu beschließen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 3. Änderung der
„Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Rödermark über die Benutzung der
Kindergärten“ gemäß dem vorgelegten Entwurf. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Anlagen 3. Änderung der „Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Rödermark über die Benutzung der Kindergärten“
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