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Vorlage - VO/0255/06  

 
 
Betreff: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Rödermark über die Benutzung der Kindergärten
- 3. Änderung -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/1/3
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
23.11.2006 
5. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
05.12.2006 
7. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark - mit Bürgerfragestunde - zur Kenntnis genommen   
08.12.2006 
7. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Fortsetzung der Sitzung von Dienstag, 05.12.2006 ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
KitaGebS PDF-Dokument

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Ab dem 1. Januar 2007 tritt eine Neufassung des Hessischen Kindergartengesetzes in Kraft. Diese Neufassung enthält im Teil 3 eine Verordnung „ Förderung der Freistellung vom Kindergartenbeitrag“, die kommunale und freie Träger in die Lage versetzen soll, Eltern die Kindergartengebühr im letzten Kindergartenjahr zu erlassen.


Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10. Oktober 2006 wurde der Magistrat aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Mittel zur Beitragsfreistellung des letzten Kindergartenjahres abgerufen werden können und diese Förderung auch anteilmäßig an die freien Träger der Kindertagesstätten in Rödermark weiter zu geben. Das Ziel ist die Befreiung der Eltern vom Beitrag im letzten Kindergartenjahr, beginnend ab dem 1. Januar 2007.

 

Am 13. November 2006 hat der Magistrat die Einführung des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres beschlossen. Die betreffenden Kinder werden zunächst für die vorgeschriebene Zeit von 5 Stunden (Halbtagsplatz) von der Gebühr befreit. Die freien Träger werden in dieses Verfahren mit eingebunden. Die Kinder, die entweder bis 14:oo bzw. 16:3o Uhr eine Einrichtung besuchen, werden anteilig befreit. Ihre Gebühr vermindert sich um die Gebühr eines Halbtagsplatzes.

 

Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Rödermark über die Benutzung der Kindergärten - 3. Änderung – gemäß dem vorgelegten Entwurf zu beschließen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 3. Änderung der „Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Rödermark über die Benutzung der Kindergärten“ gemäß dem vorgelegten Entwurf.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Anlagen

Anlagen

 

3. Änderung der „Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Rödermark über die Benutzung der Kindergärten“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 KitaGebS (27 KB) PDF-Dokument (28 KB)