Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0212/06  

 
 
Betreff: Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/3/3/Go
Federführend:Verkehr   
Beratungsfolge:
Magistrat Entscheidung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
23.11.2006 
5. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
05.12.2006 
7. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark - mit Bürgerfragestunde - (offen)   
08.12.2006 
7. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Fortsetzung der Sitzung von Dienstag, 05.12.2006 ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Erhöhung 2006 Stavo_1_Anlage PDF-Dokument

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gemäß § 51 des Personenbeförderungsgesetzes werden die Beförderungsentgelte für den „Gelegenheitsverkehr mit Kraftdroschken“ durch Rechtsverordnung der Landesregierung festgesetzt, die diese Ermächtigung auf die Genehmigungsbehörden übertragen kann. Dies ist auf dem Verordnungswege für Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern geschehen, so dass auch die Stadt Rödermark für die Festsetzung der Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte zuständig ist.

 

Die letzte Tariferhöhung erfolgte zum 01. Januar 2002. Mit Schreiben vom 10. Oktober 2005 hat ein örtliches Taxiunternehmen eine Umstellung bzw. Erhöhung auf das Niveau des Landkreises Darmstadt beantragt. Diese Erhöhung wäre unverhältnismäßig hoch (Preis je Kilometer 1,60 €), so dass wir folgende Erhöhung vorgeschlagen haben:

 

 

Zu der Absicht, die Tarife zu erhöhen, wurde unter Beachtung von § 51 Personen-beförderungsgesetz dem Regierungspräsidium Darmstadt, den Fachverbänden des Verkehrsgewerbes sowie der Industrie- und Handelskammer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Einwendungen gegen die vorgesehenen Tarifänderungen wurden nicht erhoben.

 

Die Erhöhung der Beförderungsentgelte bedeutet eine finanzielle Mehrbelastung im Bereich des innerstädtischen Personennahverkehrs, Bahnhof-Direkt.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Rödermark vom 18. Okt. 1978 gemäß dem vorgelegten Entwurf.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

Es entsteht voraussichtlich Mehraufwand in Höhe von ca. 1.000,-- €.

Die Mittel stehen im Entwurf des Produkthaushaltes 2007 nicht bereit und werden über das Budget des Fachbereiches 3 aufgefangen.

Produkt  32.2.2.05, Kostenstelle 792000, Sachkonto 783061

/He

Anlagen

Anlagen

 

Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Rödermark vom 18.10.1978

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erhöhung 2006 Stavo_1_Anlage (27 KB) PDF-Dokument (30 KB)